Dienstanweisung (Material zur BV)

Und dann – was ist das denn – das sog. Sorgfaltspflichtpapier? Als Dienstanweisung kommt es daher stolziert, sorgt für Unruhe, schafft Verunsicherung und ist Papier…schrieben wir in der Einleitung zur Betriebsversammlung! Auf das Sorgfaltspflichtpapier wird an anderer Stelle nochmals genauer einzugehen sein…an dieser Stelle erstmal ein paar Hintergrundinfos zum Direktions- und Weisungsrecht und ihren Grenzen…

Im PflegeWiki steht dazu: Die Dienstanweisung (…) ist eine Weisung des Arbeitgebers gegenüber einem einzelnen Arbeitnehmer oder mehreren Arbeitnehmern (z.B. dem Nachtdienst), wann, wo und wie (Zeit, Ort und Inhalt) die Arbeitsleistung (der Dienst) zu erbringen ist. Sie kann auch die Ordnung oder das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb betreffen. Die Dienstanweisung kann sich sowohl auf den Einzelfall als auch auf eine generelle Regelung beziehen. Die Dienstanweisung ist Ausdruck des Weisungs- oder Direktionsrechtes (beide Begriffe werden synonym verwendet) des Arbeitgebers nach § 106 Gewerbeordnung (GewO). Der Begriff Dienstanweisung wird überwiegend im öffentlichen Dienst oder von Arbeitgebern gebraucht, die sich an den öffentlichen Dienst anlehnen, wie etwa die kirchlichen Arbeitgeber.(…) Dienstanweisungen dürfen nur im Rahmen billigen Ermessens erteilt werden, das heißt, sie dürfen nicht willkürlich sein und nicht dazu missbraucht werden, einen Arbeitnehmer, der seine Rechte in zulässiger Weise ausübt, zu maßregeln. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers ist ferner begrenzt durch die Regelungen des Arbeitsvertrages, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags, einer Arbeitsvertragsrichtlinie oder durch zwingende gesetzliche Bestimmungen. Die Dienstanweisung hat typischerweise die Funktion, die genannten abstrakt generellen Regeln zu konkretisieren.

Dienstanweisung_im_PflegeWiki

Geforderte Unterschrift zur Kenntnisnahme

Eine Dienstanweisung ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers. Mit der geforderten Unterschrift will er belegen, dass er euch darüber in Kenntnis gesetzt hat. Unterschreibt ihr, geht ihr damit weder ein Vertragsverhältnis ein noch erklärt ihr damit, dass ihr mit allem einverstanden seid und alles so richtig findet, ja nicht einmal, dass ihr die Dienstanweisung in Gänze verstanden habt.

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