Infoblatt zum Wahlausschreiben

WAHLVORSTAND INFO_04

Informationen des Wahlvorstandes bei ambulante dienste e.V. für die Beschäftigten

Durch Aushang des Wahlausschreibens am 21.03.2014 ist bei ambulante dienste e.V. die Wahl des Betriebsrates eingeleitet worden.

Die wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulante dienste e.V. können nun spätestens bis zum 04.04.2014, 17:00 Uhr Wahlvorschläge beim Wahlvorstand einreichen.

Zu wählen sind 11 Betriebsratsmitglieder. Deshalb ist zu empfehlen, dass die Wahlvorschläge mindestens 11 BewerberInnen enthalten; besser mehr, denn der Betriebsrat braucht auch Ersatzmitglieder für den Fall, dass gewählte Betriebsratsmitglieder ausscheiden oder sonst verhindert sind.

Der Wahlvorstand darf und will keine Empfehlungen geben, welches Wahlverfahren “das Günstigste“ ist. Da es aber zahlreiche Neubeschäftigte bei ambulante dienste e.V. gibt, die zum Zeitpunkt der letzten BR-Wahl noch nicht im Betrieb waren, möchten wir an dieser Stelle ein paar Hinweise geben.

Unabhängig davon sind die Beschäftigten des ambulante dienste e.V. völlig frei in ihrer Entscheidung, wen sie als KandidatInnen für den Betriebsrat vorschlagen. Voraussetzung ist nur, dass die Mindestanforderungen für die Gültigkeit der Wahlvorschläge eingehalten werden.

Vorgeschlagen und damit gewählt werden kann nur, wer am Wahltag (= 16.05.14) das 18. Lebensjahr vollendet hat und dem Betrieb seit mindestens 6 Monaten angehört. Die Vorgeschlagenen müssen ihre Bereitschaft zur Kandidatur auf dem Wahlvorschlag schriftlich durch Unterschrift bestätigen.

Der Gesetzgeber hat in §14 Betriebsverfassungsgesetz eine Wertentscheidung dahingehend getroffen, dass die Wahl des Betriebsrates nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber erwartet, dass zur Wahl des Betriebsrates immer mehrere Wahlvorschläge (Listen) eingereicht werden. Nur dann, wenn nur ein Wahlvorschlag (Liste) eingereicht wird, kommt es zu einer Persönlichkeitswahl. Die Unterschiede werden nachstehend kurz erläutert.

Listenwahl

Es können mehrere Wahlvorschläge (Listen) eingereicht werden: Beispiel: Ein Teil der Beschäftigten verständigt sich auf die WahlbewerberInnen xyz, ein anderer Teil der Beschäftigten auf die WahlbewerberInnen abc. Sind beide Wahlvorschläge gültig, erscheinen später beide Listen auf dem Stimmzettel. Es können auch weniger als die zu wählenden 11 Betriebsratsmitglieder auf einer eigenen Liste kandidieren (sogar EinzelbewerberInnen). Entscheidend ist nur, dass alle Wahlvorschläge (Listen) die erforderliche Zahl von mindestens 32 Stützunterschriften beibringen können. Dabei können sich die KandidatInnen auch selbst unterstützen. Der Wähler/die Wählerin hat dann bei der Stimmabgabe am Wahltag nur eine Stimme, er/sie muss sich also für eine der gültigen Listen auf dem Stimmzettel entscheiden.

Bei Listenwahl (= mehrere Wahlvorschläge) ist unbedingt zu beachten, dass die BewerberInnen nur auf einer dieser Listen (Wahlvorschläge) kandidieren können und die Wahlberechtigten nur eine dieser Listen (Wahlvorschläge) durch Unterschrift unterstützen können!

Nach der öffentlichen Auszählung der Stimmen werden die zu vergebenden Betriebsratssitze nach einer bestimmten Berechnungsmethode (Höchstzahlverfahren) entsprechend den auf die einzelnen Listen entfallenen Wählerstimmen auf die Listen verteilt. Das bedeutet, dass bei mehreren Listen in der Regel nur diejenigen KandidatInnen in den Betriebsrat kommen, die auf den Wahlvorschlägen weiter vorne platziert sind. Diejenigen, die nach dieser Methode nicht unmittelbar einen Sitz im Betriebsrat erhalten, werden zu Ersatzmitgliedern.

Zu beachten ist ferner, dass die Listenwahl die Persönlichkeitswahl verdrängt. Beispiel: Nach Aushang des Wahlausschreibens wird ein Wahlvorschlag mit z.B. 14 BewerberInnen eingereicht. Am letzten Tag der Einreichungsfrist wird ein weiterer gültiger Wahlvorschlag von einem Einzelkandidaten eingereicht. Es findet dann in jedem Fall Listenwahl statt!

Persönlichkeitswahl

Auf Initiative von Wahlberechtigten werden KandidatInnen gesammelt, die bereit sind, für den Betriebsrat zu kandidieren. Diese KandidatInnen werden auf einem Wahlvorschlag zusammengefasst und beim Wahlvorstand eingereicht. Bleibt es bei diesem einen Wahlvorschlag, kann der Wähler/die Wählerin von den Vorgeschlagenen auf dem Stimmzettel so viele BewerberInnen ankreuzen, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind (bei ambulante dienste e.V. also 11 Betriebsratsmitglieder). Gewählt sind dann diejenigen BewerberInnen, die (unter Berücksichtigung der Geschlechterquote) die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten. Die nicht Gewählten werden dann zu Ersatzmitgliedern.

Unbedingt zu beachten ist, dass die Wahlvorschläge spätestens am 04.04.14 bis 17:00 Uhr beim Wahlvorstand eingegangen sein müssen!!! Nur für den Ausnahmefall, dass bis dahin überhaupt kein gültiger Wahlvorschlag eingegangen ist, kann der Wahlvorstand eine Nachfrist setzen!

Für Rückfragen steht der Wahlvorstand in seinen Sprechstunden vom 24.03.14 bis 04.04.14 von 10-12 Uhr und am letzten Tag (04.04.14) von 10-17 Uhr im BR-Büro, Mehringhof, Gneisenaustr. 2a in 10961 Berlin zur Verfügung. Telefonisch ist er dann unter 030/69597518 zu erreichen.

Der Wahlvorstand

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