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Erklärung von Betriebsräten im sozialen Bereich zur Hauptstadtzulage


Wir, die unterzeichnenden Betriebsräte von freien Trägern der sozialen Arbeit im Land Berlin, fordern im Namen der von uns vertretenen Beschäftigten den Senat von Berlin auf, sich im Rahmen der Redaktionsverhandlungen mit der TdL für die Hauptstadtzulage einzusetzen, dass:

+ die zugesagte Refinanzierung der Hauptstadtzulage für die freien Träger möglich ist,
+ diese verbindlich festgelegt wird und
+ die Auszahlung schnellstmöglich vorgenommen werden kann.

Beschäftigte bei freien Trägern nehmen Ungleichbehandlung nicht hin

Am 15. Juli haben Betriebsräte freier Träger der sozialen Arbeit in Berlin, die insgesamt 15.000 Beschäftigte vertreten, gemeinsam mit Vertreter*innen der GEW BERLIN ihre Erklärung zur Hauptstadtzulage an den Finanzsenator Stefan Evers übergeben.


WARUM?


Die ca. 100.000 Beschäftigten der freien Träger im sozialen Bereich in Berlin erbringen zum großen Teil Leistungen aufgrund gesetzlicher Regelungen, u.a. der verschiedenen Sozialgesetzbücher. Ebenfalls ist u. a. im SGB VIII explizit die Absicht verankert, dass diese gesetzlichen Leistungen nicht nur von Einrichtungen des öffentlichen Dienstes angeboten werden sollen, sondern eben auch von freien Trägern der sozialen Arbeit, um eine möglichst große Vielfalt an Angeboten zu gewährleisten.

Die Realität der Beschäftigten bei freien Trägern der sozialen Arbeit in Berlin sieht aber seit vielen Jahren so aus: Trotz ihrer wertvollen und oft herausfordernden Arbeit werden sie finanziell benachteiligt, indem sie deutlich weniger Gehalt bekommen als vergleichbare Beschäftigte im öffentlichen Dienst, obwohl sie die gleichen Leistungen erbringen.

Mit dem Beschluss des Hauptausschusses von 2017 hatte die damalige Berliner Landesregierung den politischen Willen erklärt, die finanziellen Mittel bereitzustellen, um auch für freie Träger Tarifverträge zu refinanzieren – auf dem Niveau des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L).


GLEICHES GELD FÜR GLEICHE ARBEIT


Diese Grundsatzforderung der Betriebsräte und Gewerkschaften wurde im Herbst 2020 außer Kraft gesetzt, als der Senat von Berlin begann, seinen Beschäftigten eine außertarifliche Zulage (Hauptstadtzulage) zu bezahlen. Begründet wurde die Zahlung dieser Zulage mit der Aussage, die Beschäftigen des öffentlichen Dienstes sollen sich „Berlin noch leisten können“. Diese Zulage blieb den freien Trägern vorenthalten.

Mit der Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 für den TV-L wurde die Tarifierung dieser bisher außertariflich gezahlten Hauptstadtzulage für Berlin vereinbart. Auch wurde angekündigt, dass die Hauptstadtzulage dann auch für die freien Träger refinanziert wird – um nur 4 Wochen später genau diese Aussage zurückzunehmen.

Damit wurde also der explizite politische Wille erklärt, Beschäftigte bei freien Trägern finanziell schlechter zu behandeln als die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, obwohl sie die gleichen gesetzlich verankerten Leistungen erbringen.

Die Betriebsräte im sozialen Bereich fordern daher die Berliner Landesregierung auf:

  • innerhalb der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) explizit dafür einzutreten, dass die Hauptstadtzulage so tarifiert wird, dass sie für freie Träger refinanziert werden kann;
  • die Hauptstadtzulage im zuwendungs- und entgeltfinanzierten Bereich der sozialen Träger in die Refinanzierung aufzunehmen.

Als Betriebsräte freier Träger bieten wir dabei die Zusammenarbeit an.

Diese Erklärung wird unterstützt von folgenden Betriebsräten, die knapp 15.000 Beschäftigte vertreten:

  • BR abw gGmbH vertritt 110 Beschäftigte
  • BR ADV gGmbH vertritt 100 Beschäftigte
  • BR ajb gGmbH vertritt 270 Beschäftigte
  • BR Aktion 70 e. V. vertritt 70 Beschäftigte
  • BR aktion weitblick gGmbH vertritt 140 Beschäftigte
  • BR ambulante dienste e. V. vertritt 760 Beschäftigte
  • BR Aspe e.V. vertritt 80 Beschäftigte
  • BR Cooperative Mensch eG vertritt 800 Beschäftigte
  • BR Evin e. V. vertritt 100 Beschäftigte
  • BR Gangway e. V. vertritt 150 Beschäftigte
  • BR HVD vertritt 1300 Beschäftigte
  • BR IB Berlin-Brandenburg gGmbH vertritt 740 Beschäftigte
  • BR JaKuS gGmbH vertritt 210 Beschäftigte
  • BR Jugendwohnen im Kiez gGmbH vertritt 350 Beschäftigte
  • BR Kilele gGmbH vertritt 250 Beschäftigte
  • BR Kompaxx e. V. vertritt 100 Beschäftigte
  • BR Lebenshilfe gGmbH Berlin vertritt 1100 Beschäftigte
  • BR Mosaik-Berlin gGmbH vertritt 550 Beschäftigte
  • BR NUSZ in der ufa-Fabrik e. V. vertritt 300 Beschäftigte
  • BR Notdienst Berlin e.V. vertritt 200 Beschäftigte
  • BR pad gGmbH vertritt 400 Beschäftigte
  • BR Perspektive Zehlendorf e. V. vertritt 105 Beschäftigte
  • BR Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH vertritt 1000 Beschäftigte
  • BR RBO Inmitten gGmbH vertritt 208 Beschäftigte
  • BR die reha e. V. vertritt 320 Beschäftigte
  • BR Sehstern e. V. vertritt 120 Beschäftigte
  • BR Sozialpädagogische Praxis Langer gGmbH vertritt 65 Beschäftigte
  • BR Stiftung SPI GWB vertritt 170 Beschäftigte
  • BR tandem BTL gGmbH vertritt 700 Beschäftigte
  • BR Tannenhof Berlin-Brandenburg e. V. Tannenhof Berlin-Brandenburg gGmbH vertritt 300 Beschäftigte
  • BR tjfbg gGmbH vertritt 1650 Beschäftigte
  • BR träger gGmbH vertritt 230 Beschäftigte
  • BR trialog gGmbH vertritt 160 Beschäftigte
  • BR UHW Sozialeinrichtungen gGmbH vertritt 800 Beschäftigte
  • BR urban fab vertritt 120 Beschäftigte
  • BR VIA gGmbH und VIA Perspektiven gGmbH vertritt 360 Beschäftigte

Veröffentlicht durch: GEW BERLIN • Ahornstraße 5 • D-10787 Berlin Telefon +49 30 219993-0 • Fax +49 30 219993-50 www.gew-berlin.de • info@gew-berlin.de • www.facebook.com/GEW.BERLIN • twitter.com/GEW_BERLIN


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