In Teilversammlungen
+ Montag, 12.12.16 – 14:00-17:00 Uhr
+ Dienstag, 13.12.16 – 14:00-17:00 Ihr
Jeweils im Versammlungsraum im Mehringhof – Gneisenaustr. 2a – 10961 Berlin
Aufgrund der Eigenart der Beschäftigungsverhältnisse bei ambulante dienste e.V. laden wir gemäß § 42 (1) Betriebsverfassungsgesetz zu zwei Teilversammlungen ein.
Die Geschäftsführung, die generell zu laden ist, wird diesmal gemäß § 43 (2) BetrVG erscheinen, um über die wirtschaftliche Situation des Betriebs Auskunft zu geben. Die Zeit der Teilnahme an den Betriebsversammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten gilt nach § 44 (1) Betriebsverfassungsgesetz als Arbeitszeit.