„.…zum Wohle der Mitarbeitenden“ fragt die AG mav (Arbeitsgemeinschaften der MitarbeiterInnen-Vertretungen in den diakonischen Werken in Niedersachsen) in einem Beitrag zu Gehaltsabsenkungen in der ARK DD.
Als gelebte Sozialpartnerschaft, „die – zum Wohle der Mitarbeitenden, der Unternehmen und der Zukunftsfähigkeit der Dienste – gestärkt werden sollte“ charakterisierte der Vorstandsvorsitzende des VdDD, Pfarrer Christian Dopheide, anlässlich der Mitgliederversammlung des Verbandes Diakonischer Dienstgeber in Deutschland die „kircheneigene“ Arbeitsrechtssetzung.
In Anbetracht der Realität eine „gewagte“ Einschätzung. Bereits mit unserer Meldung vom 26. April berichteten wir über die von den Arbeitgebern in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland beabsichtigten abenteuerlichen Absenkungen. Was bedeuten diese nun zur Schlichtung anstehenden Anträge im Detail? Eine Bestandsaufnahme!