Wieso? Warum? Weswegen? Wozu? Weshalb? Wie bitte?

Fragen an die Leitung auf der 4. Betriebsversammlung 2012


Liebe Kolleg_innen,

auf der dritten Betriebsversammlung Anfang Oktober 2012 waren Fragen gestellt worden, deren Adressat im Grunde genommen die Leitung ist, sowie der Wunsch geäußert worden, diese auch einmal direkt stellen zu können.

Wir haben diesen Vorschlag aufgegriffen und schrieben dazu in der Einladung zur vierten Betriebsversammlung 2012 im Dezember: Auf Wunsch der letzten Betriebsversammlung sollte beim nächsten Mal Raum für Fragen an die Leitung sein. Fragen, die der Betriebsrat in dem einen oder anderen Fall, da er ja nicht die Leitung repräsentiert, nur spekulativ beantworten könnte oder konnte. Wir machen es diesmal also etwas anders. Zu Beginn habt Ihr Zeit zu sammeln, was euch aus den Bereichen Betriebskultur und Kommunikation oder Aktuelles auf dem Herzen liegt. Im Anschluss könnt ihr es dann einmal direkt die Geschäftsführung fragen.

Dies ist nun geschehen. Auf den beiden Teilversammlungen am 11. und 12. Dezember hatten die Kolleg_innen in einem ersten Schritt eine knappe Stunde Zeit, in Kleingruppen an verschiedenen Tischen mögliche Fragen zu sammeln und zu diskutieren. In einem zweiten Schritt konnten dann der Leitung pro Tisch drei prioritäre Fragen gestellt werden.

Die in den beiden Versammlungen gestellten Fragen und Antworten der Leitung haben wir mitgeschrieben und stellen sie euch hiermit zum Nachlesen zur Verfügung. Nicht gestellte und entsprechend nicht beantwortete Fragen haben wir schriftlich an die Leitung zur Beantwortung weitergeleitet. Diese Antworten liegen inzwischen ebenfalls vor (siehe unten).

Die Antworten der Leitung lassen wir an dieser Stelle unkommentiert, obwohl sie nicht in allen Fällen der Sichtweise und der Meinung des Betriebsrats entsprechen. Wir werden aber zu gegebener Zeit nochmals auf die gestellten Fragen, die dabei behandelten Themen und die Art und Weise der Beantwortung eingehen und sie entsprechend unserer Ansicht kommentieren und beantworten. Wenn ihr jetzt schon Nachfragen zu einzelnen Punkten und/oder Themen habt, dann meldet euch bei uns.

Euer Betriebsrat

Fragen und Antworten – 4. Betriebsversammlung 2012 Teil 1

Fragen an die Leitung zur Personalpolitik und zum Betriebsklima – 6 Tische à 7 Minuten

Tisch 1

Frage 1: Es soll künftig keine AATs mehr geben. Wie sollen künftig AATs vermieden werden, zugespitzt am Beispiel von 24 Std. Einsätzen?

Leitung: Einerseits wurde erst vor kurzem die Dienstanweisung zur verpflichtenden Teilnahme an den ATs ausgesprochen. Andererseits gibt es die Zielsetzung, dass es durch die Teilnahme an ATs nicht mehr zu Arbeitszeitüberschreitungen (AZÜs) kommt. Die Einsatzbegleitungen wurden entsprechend angewiesen, dies in der Praxis – durch Schichtsplitting, ATs innerhalb der Schicht etc. – umzusetzen. Vor dem Hintergrund dieses Widerspruchs wird es zumindest zukünftig keine „bösen Briefe“ und Ermahnungen der Assistent_innen mehr geben.

Frage 2: Wie gedenkt die Leitung, mit dem erstinstanzlichen Urteil zum Ausfallgeld umzugehen? Wird sie in die 2. Instanz gehen oder sich an das Urteil halten?

Leitung: Ausfallgeld ist nicht ganz treffend, es ging ja um die Anordnung von Rufbereitschaften. Für Gerichte ist die Regelung zum Ausfallgeld oftmals nicht richtig nachvollziehbar. Die Leitung wird höchstwahrscheinlich das Urteil des Arbeitsgerichts akzeptieren und keine Beschwerde einlegen.

Frage 3: Ab dem 01.01.2013 sollen die ASN zusätzlich 2,5% Eigenanteil als Investitionszulage an AD bezahlen. Was hat es damit auf sich, was soll damit finanziert werden?

Leitung: Der Betrieb hat diese Vereinbarung über investive Kosten mit abgeschlossen und unterzeichnet. Er muss diesen Anteil entsprechend bei den ASN einfordern. Bis auf wenige Privatzahler mit Vermögen bedeutet dies aber in der Realität keine zusätzlichen Kosten, da der Kostenträger dafür aufkommen muss.

Tisch 2

Frage 1: Zur Vermittlungspraxis: Kann die Verteilung von Arbeitszeit ausgeglichener bzw. gerechter geregelt werden? Warum haben manche zu viel, 170 Stunden, andere zu wenig, nur 70 Stunden? Warum kommen viele Kolleg_innen nicht auf die gewünschte Stundenzahl?

Leitung: Komplex… grundsätzlich findet die Einsatz- und Schichtplanung auf den ATs statt. Darüber hinaus gibt es büroübergreifende Listen (BÜP-Listen), in denen arbeitssuchende Assistent_innen gelistet sind. Die Bürodienste sind dazu angehalten, diese vorrangig zu vermitteln, für Vertretungsdienste sowie für neue Einsätze.

Frage 2: Warum ist es nicht möglich, Arbeitsverträge mit verbindlich festgelegter Stundenzahl abzuschließen?

Leitung: Feste Stundenzahlen würden ein größeres Direktionsrecht und eine zentrale Dienst- und Einsatzplanung unter weitmöglichster Wahrung der Kundeninteressen zu Folge haben. Die bisherige „alte Kultur“ der Arbeitsorganisation und Einsatzplanung hatte u.a. den Verzicht der Schichtzuweisung zum Inhalt. Dieses Modell der „gemeinsamen Planung“ wird seitens des Betriebs nach wie vor als passendes Modell erachtet, als zur „bestimmten Kultur“ angemessenes Verfahren. Die Einführung eines neuen Arbeitsvertragsmodells kann nicht partikular geschehen, entweder es wird für alle Beschäftigten eingeführt oder es wird nicht eingeführt.

Frage 3: Warum kann man keine Arbeitszeitkonten einführen?

[Frage wurde nicht mehr konkret beantwortet]

Tisch 3

Frage 1: Besteht die Möglichkeit auf einen höheren Urlaubsanspruch, z.B. einen Tag mehr?

Leitung: Darüber wird im Rahmen der Vorstellung der Auswertung III. Quartal 2012 noch zu sprechen sein. Finanziell befindet sich der Betrieb nun in sicherem Fahrwasser, das wird aller Voraussicht nach auch zum Jahresende so sein. Dem BR ist sehr daran gelegen, dass Assistent_innen mehr Urlaub erhalten. Mit ihm soll im Frühjahr eine Vereinbarung zum Urlaub verhandelt werden. Schon jetzt kann gesagt werden, dass es Verhandlungsspielraum geben wird.

Frage 2: Warum kann der Samstagszuschlag nicht auf den ganzen Samstag oder zumindest auf die Zeit ab 6:00 Uhr ausgeweitet werden? Warum werden zwischen 21-24 Uhr die geringeren Nachtzuschläge und kein Samstagszuschlag bezahlt?

Leitung: Da sage ich jetzt nichts zu. Bei der Ausgestaltung wurde sich an den zeitlichen Vorgaben aus dem TV-L orientiert. Der Nachtzuschlag ist im Gegensatz zum Samstagszuschlag steuerfrei.

Frage 3: Könnte man die internen ATs (ATs ohne ASN und EB) zur Pflicht machen, um Vorbehalte und Behinderungen durch ASN einzuschränken?

Leitung: Ja, ja… im Gesundheitszirkel wurde das neue AT-Konzept entwickelt, welches interne ATs ohne ASN und EB als wichtigen Fakt erachtete. Die Nicht-Durchführung wurde aber bisher nicht so hart verfolgt. Das Thema ATs spielt auch im 2. Gesundheitszirkel (ältere Arbeitnehmer_innen) eine wichtige Rolle. Aber auch zukünftig soll es keine Dienstanweisungen zur Durchführung eines solchen ATs geben.

Tisch 4

Frage 1: Warum wird der Arbeitsvertrag bei Beschäftigungsbeginn zweimal auf ein Jahr befristet? Warum gibt es nicht von Beginn an unbefristete Arbeitsverträge?

Leitung: Das ist eine Form der Personalentscheidung, die im Rahmen des Leitungsgremiums entwickelt wurde.

Frage 2: Warum soll man 80 Std./Monat bei Arbeitsaufnahme zusichern, wenn sie umgekehrt arbeitsvertraglich gar nicht garantiert sind?

Leitung: Diese Regelung ist mir nicht bekannt, es gibt keine solchen Vordrucke. Das müssten wir dann nochmals individuell klären. Ausnahme sind nur die 90 Std.-Vereinbarungen bei Beschäftigten mit Förderungen durch die Agentur für Arbeit. Eine festgelegte Stundenzahl kann es nur vor dem Hintergrund einer wechselseitigen Verpflichtung geben.

Tisch 5

Frage 1: Warum gibt es unterschiedliche Urlaubsansprüche zwischen Assistent_innen und Einsatzbegleitungen?

Leitung: Diese sind historisch bedingt. Und wie bereits ausgeführt: auf dieses zentrale Anliegen des BR wird in den Verhandlungen im Frühjahr 2013 eingegangen.

Tisch 6

Frage 1: Ist eine weitere Expansion von AD geplant?

Leitung: Nein! AD ist in 2012 ziemlich gewachsen, ist aber jetzt an eine Grenze gestoßen! Eine weitere Vergrößerung soll es nicht geben.

Frage 2: Schlüsselabholung durch AS – wieso kann es nicht vergütet werden bzw. könnte dies geändert werden?

Leitung: Entweder es wird ein Kurierdienst damit beauftragt oder die AS holen den Schlüssel selber ab. Das ist dann bezahlte Arbeitszeit.

Frage 3: Besteht die Möglichkeit, im Rahmen der BQ weitere „Nähe und Distanz“ – Fortbildungstermine einzuführen? Hintergrund ist, dass im ersten Beschäftigungsjahr teamübergreifende Reflexionstermine als wichtig erachtet werden.

Leitung: Das entspricht der Auswertung der BQ, wo die Praxisreflexionstermine eine positive Resonanz hatten. Der Wunsch mindestens eines weiteren Termins ist angekommen und Möglichkeiten einer Umsetzung sollen eruiert werden.

Eine letzte Frage konnte noch gestellt werden:

Frage: Warum gibt es nicht mehr Unterstützung durch den Betrieb/die EBs bei der Problematik, dass manche ASN keine Hilfsmittel wie Lifter etc. benutzen wollen?

Leitung: Bei der Befragung, welchen Bedarf an Unterstützung zur Reduzierung der psychischen und physischen Belastungen in den Einsätzen es gibt, war die Bewertung der Hilfsmittelsituation u.a. auch Thema. Das Arbeiten ohne Einsatz von Hilfsmitteln ist für den Betrieb nicht akzeptabel. Auch im Gesundheitszirkel zu älteren Arbeitnehmer_innen sind die physischen Belastungen in den Einsätzen zentrales Thema. Der Betrieb hat die ASN diesbezüglich auch eindringlich und deutlich unterrichtet, z.B. zu Hygieneanforderungen. Er plant zudem eine Infobroschüre für ASN zum Einsatz von Hilfsmitteln, die diesen nochmals Sinn und Zweck vermitteln soll. Die Teams müssen sich aber auch in dieser Frage einig sein. Das sind alles Prozesse, die Zeit brauchen. Bei neuen Einsätzen gibt es da zudem Übergangsphasen mit Übergangslösungen, da gegebenenfalls Wohnungen umgebaut und neue Hilfsmittel beantragt werden müssen.

Fragen und Antworten – 4. Betriebsversammlung 2012 Teil 2

Fragen an die Leitung zur Personalpolitik und zum Betriebsklima – 6 Tische à 7 Minuten

Tisch 1

Frage 1: Wie gedenkt die Leitung mit dem Widerspruch umzugehen, dass es einerseits eine aktuelle Dienstanweisung zur verpflichtenden Teilnahme an ATs gibt, andererseits Assistent_innen bei Teilnahme an ATs, die eine Arbeitszeitüberschreitung (AZÜ) zur Folge haben kann, abgemahnt werden?

Leitung: In der Praxis ist es in der Vergangenheit aus diesem Grund selten zu Arbeitszeitüberschreitungen gekommen. Es ist klar, dass dieser Widerspruch – Anweisung einerseits, Arbeitszeitzeitüberschreitung andererseits – nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen kann. Der Betrieb wird die Beschäftigten nicht mit Abmahnungen sanktionieren. Der Betrieb arbeitet an Lösungsansätzen, für die die Einsatzbegleitungen (EBs) in die Pflicht genommen werden sollen. An praktischen Lösungsansätzen für eine Teilnahme an ATs ohne AZÜ wird gearbeitet. Mögliche Optionen sind z.B. Schichtänderungen, Auslösung für ATs etc.

Frage 2: Zur Abmahnungstendenz bzw. zum Abmahnungswahn: wie soll das bei langjährigen Beschäftigten gehandhabt werden, die langjährig überdurchschnittliche Leistungen für den Betrieb erbracht haben? Werden besondere Leistungen auch in die Personalakte aufgenommen?

Leitung: Nein. Bestimmte Verpflichtungen müssen eingehalten werden; es gibt ja auch nicht unmittelbar Abmahnungen, sondern zuvor Ermahnungen etc. Dazu wird es in den nächsten Tagen auch Post von AD geben. Es gibt unterschiedlich gravierende Rechtsverstöße und Pflichtverletzungen. Besondere Leistungen werden nicht in die Personalakte aufgenommen, aber MA-Gespräche können den Rahmen für eine Wertschätzung der Arbeitsleistung darstellen.

Frage 3: Assistent_innen und Organisationsmitarbeiter_innen haben einen unterschiedlichen Urlaubsanspruch. Wie sieht es aus mit einer Erhöhung des Urlaubsanspruchs für Assistent_innen, bspw. auch gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit?

Leitung: Im Rahmen der Erläuterungen zur Auswertung III. Quartal 2012 wird noch darauf eingegangen werden. Vorab: Vor dem Hintergrund des positiven Betriebsergebnisses gibt es Spielraum bei den kommenden Verhandlungen mit dem BR zu einer ergänzenden Betriebsvereinbarung zum Urlaub. Der unterschiedliche Urlaubsanspruch war zwischen GF und BR bereits öfters Thema und eine Änderung ist ein gemeinsames wichtiges Anliegen beider Seiten. Im März 2013 wird dies ein zentrales Verhandlungsthema sein. Ansonsten ist in der abgeschlossenen Vereinbarung bereits ein Urlaubstag mehr für alle Assistent_innen ab 2014 vereinbart.

Tisch 2

[Keine Fragen]

Tisch 3

Frage 1: Einerseits wird bei der Einstellung darum gebeten, 120 Std. zu arbeiten, andererseits muss man dann in der betrieblichen Realität darum kämpfen, auf seine gewünschten Stunden zu kommen. Warum gibt es keine verbindlich festgelegte Stundenzahl im Arbeitsvertrag?

Leitung: Komplex… das stammt aus der Geschichte von AD: historisch entwickelt hat sich das Konzept einer gemeinsamen Planung auf den ATs zwischen ASN und Team. Betrieblicherseits wird das nach wie vor als angemessene und adäquate Form betrachtet, auch vor dem Hintergrund der Rechte und Interessen der ASN. In der Konsequenz bedeutet das: mehr Gestaltungsmöglichkeiten einerseits, kein abgesichertes Stundenvolumen andererseits. AD nimmt in dieser Frage sein Direktionsrecht nicht wahr. GF wird die Frage für sich nochmals überdenken. Vor zwei Jahren wurden die sog. BÜP-Listen eingeführt, die büroübergreifend zur vorrangigen Vermittlung dienen sollen und in die auch neue Assistent_innen aufgenommen werden.

Tisch 4

Frage 1: Warum übt der Betrieb Druck auf Teams in puncto AT-Teilnahme aus, bei denen die Teilnahme gut funktioniert?

Leitung: Die Situation stellt sich aus Leitungssicht anders dar. ATs sind wichtig für Infofluss und Teamprozesse und deshalb gibt es eine verpflichtende Teilnahme. An sich bestand diese Verpflichtung auch schon vor der Dienstanweisung. Eine Teilnahmequote von 100% ist nicht das anvisierte Ziel. GF wird diesen Eindruck von der Betriebsversammlung an die Beratungsbüros weiter vermitteln.

Frage 2: Zur Problematik von Abmahnungen für Assistent_innen mit großem Arbeitsvolumen bei Überschreitung der monatlichen Gesamtstundenzahl: Wieso können die Grundlagen und Regelungen nicht genauer erläutert werden? Wie wird mit der Problematik umgegangen, dass eine AZÜ Folge einer Arbeitsunfähigkeit in den letzten Tagen des Monats sein kann?

Leitung: Der Betrieb wird die monatlich zulässige Gesamtstundenzahl (max. Sollarbeitszeit) sowie weitere Infos dazu auf der Homepage veröffentlichen. Die Hintergründe im Einzelfall sollen Berücksichtigung finden, z.B. beim genannten Sonderfall einer Arbeitsunfähigkeit am Ende des Monats, die eine AZÜ zur Folge hat. Das wird im Einzelfall genau geprüft werden. Grundsätzlich ist die Einhaltung der zulässigen Arbeitszeiten – auch vor dem Hintergrund der Ausnahmeregelung für AD – zu beachten. Im September 2013 muss der Betrieb die erneute Verlängerung der Ausnahmeregelung bei Landesamt für Gesundheit und technische Sicherheit beantragen. Dabei wird die Behörde auch die betriebliche Situation überprüfen.

Frage 3: Zahlt der Betrieb Entschädigungen, wenn Assistent_innen aufgrund der Garantenstellung bei fehlender Schichtablöse in ihrem Einsatz länger bleiben müssen, und dabei Kosten/Ausfälle entstehen (Verfall eines Bahntickets, Verhinderung eines Konzertbesuchs, Lohnausfall Zweitjob etc.)? Gibt es dazu eine Regelung in Schriftform?

Leitung: Der Arbeitgeber muss dies grundsätzlich erstatten.

Tisch 5

Frage 1: Es gibt immer mehr ältere AS, die von ASN wegen ihres Alters abgelehnt werden, das ist Altersdiskriminierung. Es gibt ASN, die AS mit Migrationshintergrund ablehnen. Wie geht ihr mit diesem Widerspruch zwischen Selbstbestimmungsrecht und Diskriminierung um?

Leitung: Der Betrieb hat einen Gesundheitszirkel für ältere Assistent_innen installiert. Dort hat sich rausgestellt, dass Probleme, die allgemein existieren, für ältere Arbeitnehmer_innen oftmals besonders von Bedeutung sind. Leitlinie bzw. Zielsetzung von AD ist: Schaffung von altersgemischten Teams. Dazu sollen ASN explizit beraten werden, um ihnen die Vorteile von altersgemischten Teams unter Einbeziehung von älteren Arbeitnehmer_innen zu erläutern. Nichtsdestotrotz liegt die abschließende Personalentscheidung bei den ASN, denn sie haben die Personalkompetenz. In diesem Fall handelt es sich dann auch nicht um eine Diskriminierung. GF ist darüber erstaunt, dass AS sich rassistisch diskriminiert fühlen. In solchen Fällen sollen sich die Assistent_innen an die nach AGG eingerichtete Beschwerdestelle wenden.

Frage 2: Warum kann die Kommunikation in Dienstanweisungen nicht wertschätzender sein?

Leitung: Dienstanweisung und wertschätzender Ton sind nicht miteinander vereinbar.

Frage 3: Warum gibt es im Rahmen der Basisqualifikation keinen 1. Hilfe – Kurs?

Leitung: Ein 1. Hilfe-Kurs ist bewusst nicht Teil der Basisqualifikation. Ab 2013 wird es für alle Assitent_innen inklusive der Neubeschäftigten einen 1. Hilfekurs – Verhalten in Notfallsituationen – als verpflichtende Fortbildung geben. Dadurch soll ein adäquates Verhalten in Notfallsituationen abgesichert werden. Einbezogen und berücksichtigt werden sollen Erfahrungen aus den Einsätzen und Charakter der jeweiligen Einsätze.

Tisch 6

Frage 1: Beim Urlaubsanspruch gibt es eine Gerechtigkeitslücke zwischen Assistent_innen und Orgnisationsmitarbeiter_innen, AS haben 25 Tage Urlaubanspruch gerechnet auf die 6-Tage-Woche, Org-Mitarbeiter_innen 30 Tage auf die 5-Tage-Woche. Plant die GF eine Auflösung dieser Lücke und wenn ja wie?

Leitung: Gemeinsames Ziel der Leitung und des BR ist es, als ergänzende Vereinbarung zur BV Entgeltsystematik den Urlaub anzugleichen. Nach dem vorläufigen Betriebsergebnis sieht es ganz gut aus, eine abschließende Bewertung der Umsetzungsmöglichkeiten bzw. Refinanzierung wird es nach dem Jahresabschluss geben. Die Frage hat Priorität und ist ein Ziel, dass die Leitung mit dem BR gemein hat. Die Umsetzung wird den Betrieb etwas kosten. Die aktuell abgeschlossene Vereinbarung mit dem Land Berlin über investive Kosten in Höhe von 2,5% wird sicherlich zusätzliche Spielräume schaffen, auch wenn ein Anteil direkt in die investiven Kosten fließen wird.

Frage 2: Personalmanagement: Assistent_innen übernehmen teilweise EB-Aufgaben, neue Assistent_innen werden nicht ausreichend betreut und deren Vermittlung klappt nicht gut. Warum werden nicht mehr Beschäftigte eingestellt und die Büros entlastet? Warum gibt es nicht mehr Stellen als Einsatzbegleitung, als Büroorganisation, in der Rufbereitschaft?

Leitung: Es gibt bekanntermaßen Überlastungen in den Beratungsbüros und bei den Pflegefachkräften. 2012 hat sich die Situation durch die Zunahme der Anzahl der Einsätze – was von AD so gewollt war – zugespitzt, obwohl gleichzeitig die Ressourcen vergrößert wurden. Diese sind aber noch nicht ausreichend. Der Personalschlüssel wird aktuell neu bewertet und (weiter) entwickelt, was u.a. mit dem BR noch abgesprochen werden muss. Die Situation wird sicherlich zur Stellenerweiterung im Bereich Einsatzbegleitung und Pflege führen. Dies ist u.a. den erhöhten Anforderungen – Begleitung neuer Assistent_innen, verbesserte Einarbeitung etc. – geschuldet. Personalmanagement und –führung müssen verbessert werden.

Frage 3: Zur Hilfsmittelsituation in den Einsätzen: Manchmal sind die Hilfsmittel für bestimmte Assistent_innen – z.B. aufgrund bestimmter Körpergrößen – ungeeignet. Gibt es die Möglichkeit, auf einzelne Hilfsmittel zu verzichten, wenn sie die Situation für ASN und AS erschweren?

Leitung: Da Hilfsmittel ein angemessenes Mittel zur Reduzierung der physischen Belastungen sind lautet die Pauschalantwort: Nein! Es ist schon schwierig genug, für die ASN die angemessenen Hilfsmittel zu finden, insofern bleibt das Problem bezüglich der AS nicht komplett lösbar! Der verpflichtende Einsatz von Hilfsmitteln stellt eine Grenze des Selbstbestimmungsrechts der ASN und der AS dar! Auch in 2013 wird bei Bewertung der physischen und psychischen Belastungen in den Einsätzen die Hilfsmittelsituation im Fokus stehen!

Ein paar Fragen konnten noch gestellt werden:

Frage: Wieso sind Assistent_innen mit hoher Einsatzbereitschaft, die zum Teil auch Einsätze retten, von Abmahnungen wegen AZÜ bedroht? Arbeitsregelungen sind teilweise auch in den Büro nicht bekannt ( z.B. bei freie Tage vor und nach Dienstreisen)

Leitung: Konkrete Reiseanfragen von ASN und AS bitte direkt an die Geschäftsführung. Das soll den EBs auch nochmals vermittelt werden. Fragen in diesem Zusammenhang bitte direkt – auch per mail – an die GF.

Frage: Viele Einsätze bedeuten viel Fahrzeit. Gibt es die Möglichkeit von Jobtickets für Mitarbeiter_innen bzw. eines Fahrtkostenzuschusses?

Leitung: Die Möglichkeit, über den Betrieb günstigere Bedingungen beim Kauf von Monatstickets zu erwirken, gibt es nicht. Der BR hatte dazu auch schon Anfragen gestellt. Einen Fahrtkostenzuschuss könnte es dann nur für alle Assistent_innen geben, was wiederum nicht finanzierbar ist.

Frage: Gibt es die Möglichkeit, Arbeitsschutzunterweisungen als offene Veranstaltungen ohne thematische Vorgaben zu machen?

Leitung: Diese Möglichkeit besteht bei Arbeitsschutzunterweisungen nicht. Planung und Festlegung der Themen erfolgen im Rahmen der ASA-Sitzungen. Die Sicherheitsbeauftragten der Assistent_innen würden sich sicherlich über Anregungen aus der Belegschaft freuen und verfügen auch über eine eigene separate Mailadresse.

Die offen gebliebenen und nicht beantworteten Fragen werden vom BR gesammelt und zur Beantwortung dann an die GF weitergeleitet. Antworten und Auswertung dann per Newsletter zurück an die Beschäftigten.

Fragen und Antworten – 4. Betriebsversammlung 2012 Teil 3

Auf der Betriebsversammlung unbeantwortet gebliebene Fragen
nachträglich schriftlich von der Leitung beantwortet

Frage 1: Wie können längere Zeiten ohne Arbeit nach Wegfall eines Einsatzes vermieden werden? Verbesserung der Vermittlungspraxis?

Leitung: AssistentInnen werden nach Wegfall ihres Einsatzes auf der büroübergreifenden Liste (BÜP-Liste), in denen arbeitssuchende AssistentInnen gelistet sind, geführt. Sie sind vorrangig zu vermitteln, für Vertretungsdienste sowie für neue Einsätze und ihre Arbeitsangebote werden dokumentiert. Durch diese Maßnahmen gelingt es in der Regel, die AssistentInnen in der Ausfallzeit wieder in einen neuen Einsatz zu vermitteln.

Frage 2: Wird die Leitung Ausfallgeld-Kolleg_innen via Büro einbestellen?

Leitung: Die Ausfallgeldregelung beinhaltet, dass AssistentInnen in der Ausfallzeit auch in das Beratungsbüro oder in die Einsatzstelle einbestellt werden können und aus diesem Grund ist das auch nicht ausgeschlossen.

Frage 3: Einige männliche ASN bestehen darauf, ausschließlich weibliche (junge) AS zu haben. Könnte dem nicht entgegengewirkt werden, z.B. indem ihnen ausschließlich männliche AS vorgeschlagen werden?

Leitung: In der persönlichen Assistenz gilt im Grundsatz, das die Personalkompetenz bei den AssistenznehmerInnen liegt und sie das Recht haben zu bestimmen, welche AssistentInnen bei ihnen tätig werden. Dieses Recht schließt nicht aus, dass Assistenznehmer sich ein Frauen-Team wünschen. Wenn es Einsätzen zu konkreten Belästigungen kommt, bitte ich betroffene Assistentinnen sich umgehend an die AGG Beschwerdestelle und ihre EB zu wenden.

Frage 4: Welche Kriterien führen dazu, dass ein befristeter Arbeitsvertrag nach einem Jahr nicht entfristet bzw. nicht verlängert wird?

Das sind grundsätzlich einzelfallbezogene Personalentscheidungen der Leitung.

Frage 5: Von einigen AS haben wir gehört, dass es zu sexuellen Übergriffen von den ASN kommt, zusätzlich auch die Verwechslung von Arbeitskraft und Freundersatz. Kann AD uns dabei mehr unterstützen? Und den ASN bzw. uns KLARE Leitlinien (Verhalten) geben (Nähe/Distanz)?

In Bezug auf sexuelle Übergriffe bitte ich betroffene Assistentinnen wirklich dringend, sich umgehend an die AGG Beschwerdestelle und ihre EB zu wenden.

Da die Anforderungen an euch AssistentInnen in Bezug auf die Balance im Nähe Distanz Verhältnis sehr hoch sind, versuchen wir euch durch unterschiedliche Angebote wie Praxisreflexion 2 Nähe und Distanz, die wir 2011 eingeführt haben, die innerbetrieblichen Fortbildungen, einsatzbezogenen Fortbildungen und Supervisionen zu unterstützen. Wir werden sicherlich auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Gesundheitszirkel älterer ArbeitnehmerInenn über weitere Unterstützungsangebote für AssistentInnen nachdenken. Des Weiteren planen wir nach Vorstandsentscheidung im Jahr 2013 für AssistenznehmerInnen, die zu ad kommen und noch keine Erfahrung in Bezug auf die Gestaltung ihres Leben und der Organisation ihres Alltags mit persönlicher Assistenz haben, ein Konzept für eine verpflichtende Fortbildung auf peer counseling Grundlage zu entwickeln.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Aus dem Betrieb, Betriebsrat, Termine & Veranstaltungen veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.