Eingruppierung bei innerbetrieblichem Wechsel der Entgeltgruppe
Ergänzend zum § 4 Vergütung und Entgeltgruppen der Betriebsvereinbarung Entgeltsystematik vom 01.10.2011 wurde am 29.06.2012 eine Vereinbarung getroffen, die die Eingruppierung bei einem innerbetrieblichen Wechsel der Entgeltgruppe bestimmt. Da dies in der Betriebsveinbarung Entgeltsytematik nicht schriftlich fixiert worden war, soll nun mit dieser ergänzenden Vereinbarung Rechtsklarheit geschaffen.
Eingruppierung bei innerbetrieblichem Wechsel der Entgeltgruppe
Ziel des Betriebsrats ist, Möglichkeiten des innerbetrieblichen Wechsels der Tätigkeiten und zu fördern, beispielsweise den Wechsel von Assistent_innen in die Büroorganisation. Dabei gilt für ihn die Prämisse, dass interne Bewerber_innen externen Bewerber_innen vorzuziehen sind (wie Qualifikationsprofile dabei in ein Verhältnis gesetzt werden sollen, bleibt eine strittige Frage).
In der Vergangenheit scheiterten solcherart von innerbetrieblichen Versetzungen aber manchmal daran, dass die Kolleg_innen damit einen Einkommensverlust hätten hinnehmen müssen, zu dem sie verständlicherweise nicht bereit waren.
Mit der nun abgeschlossenen Vereinbarung soll genau dies verhindert werden, in dem die Beschäftigten mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten (genauer unter § 2 der ergänzenden Vereinbarung, siehe dort auch die angeführten Beispiele).
Für Fragen und Erläuterungen zu dieser Problematik stehen wir euch jederzeit zur Verfügung!