Bei der Neuverhandlung der Entgelte für die persönliche Behindertenassistenz in Berlin sind die Beschäftigten mit ihren Interessen ausgeschlossen
In den nächsten Wochen wird der Leistungskomplex 32 (LK 32), in dem die Entgelte für die persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung in Berlin geregelt sind, zwischen den Pflegekassen und Senat als Kostenträger auf der einen Seite, den Geschäftsführungen der Anbieter auf der anderen Seite unter Ausschluss der betroffenen Beschäftigten neu verhandelt.