Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Ansprechpartner*innen zum Thema Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz, Arbeitssicher-heitsausschuss (ASA), Berufsgenossenschaft, Arbeits- und Wegefälle, Informationen und Unterlagen zum Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung und Prävention von arbeits-bedingten Erkrankungen, Rehabilitation… [Weiter:]
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM-Verfahren)
Nach § 167 Abs.2 SGB IX (vormals § 84 Abs.2 SGB IX) ist der Arbeitgeber verpflichtet, gemeinsam mit dem Betriebsrat ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) zu installieren. Inhalt dieses Gesetzes ist, dass für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, mit ihrer Zustimmung und Beteiligung eruiert werden soll, welche Möglichkeiten es gibt, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. [Weiter:]
Sicherheitsbeauftragte
In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten sind gemäß § 22 SGB VII Sicherheitsbeauf-tragte zu bestellen. Dabei sind die betrieblichen Unfall- und Gesundheitsrisiken, Beschäf-tigtenzahl und -struktur zu berücksichtigen. Sicherheitsbeauftragte haben eine beratende Funktion. Sie stehen euch bei Bedarf zu Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung zur Verfügung und unterstützen euch bei der Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf eure Tätigkeit. [Weiter:]