4. Betriebsversammlung 2012

in Teilversammlungen
Di, 11.12. 13:00-16:00 Uhr / Mi, 12.12. 15:00-18:00 Uhr
Jeweils im Versammlungsraum im Mehringhof, Gneisenaustr. 2a, 10961 Berlin

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf Wunsch der letzten Betriebsversammlung sollte beim nächsten Mal Raum für Fragen an die Leitung sein. Fragen, die der Betriebsrat in dem einen oder anderen Fall, da er ja nicht die Leitung repräsentiert, nur spekulativ beantworten könnte oder konnte.

Wir machen es diesmal also etwas anders. Zu Beginn habt Ihr Zeit zu sammeln, was euch aus den Bereichen Betriebskultur und Kommunikation oder Aktuelles auf dem Herzen liegt. Im Anschluss könnt ihr es dann einmal direkt die Geschäftsführung fragen.

Wenn ihr eure Wünsche dargestellt und vielleicht auch schon das eine oder andere Feedback bekommen habt, wird die Moderation der Leitung das Wort geben zur Erläuterung der wirtschaftlichen Grunddaten Januar bis September 2012, der sog. 3/4-Jahresauswertung. Dann ist es wieder so weit, die „große Schlacht der Zahlen“, wie eine Kollegin das kürzlich nannte, muss erneut gefochten, die wirtschaftlichen Grunddaten des Betriebs müssen dargelegt werden.

Passend zur Vorweihnachtszeit sollten auch Wunschzettel, Planungen und, je nach Perspektive, halbleere oder halbvolle Nikolausstiefel, sprich: Perspektiven und Prognosen, zu Wort kommen.

Das ist dieses Jahr besonders interessant, weil es die erste aussagekräftige Auswertung unserer wirtschaftlichen Situation nach Einführung des neuen Entgeltsystems sein wird:

Haben wir richtig gerechnet, haben wir zu vorsichtig oder zu großzügig kalkuliert oder sonst etwas übersehen? Gibt es eine Finanzierungslücke oder nur eine „Entgeltlücke“? Stehen geschlossene Betriebsvereinbarung und verbesserte Einnahmesituation im ausgehandelten Gleichgewicht?

Da kann sich einiger Diskussionsbedarf ergeben, der vielleicht schon einen Hinweis für die nächsten Jahre gibt.

Euer Betriebsrat

Aufgrund der Eigenart der Beschäftigungsverhältnisse bei ambulante dienste e.V. laden wir gemäß § 42 (1) Betriebsverfassungsgesetz zu zwei Teilversammlungen ein. Damit sollte es jedem/r möglich sein, einen der beiden Termine wahrzunehmen. Die Geschäftsführung, die generell zu laden ist, wird diesmal gemäß § 43 (2) BetrVG erscheinen, um über die wirtschaftliche Situation des Betriebs Auskunft zu geben. Die Zeit der Teilnahme an den Betriebsversammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten gilt nach § 44 (1) Betriebsverfassungsgesetz als Arbeitszeit.

Betriebsrat c/o ambulante dienste e.V. Gneisenaustr.2a, 10961 Berlin
Tel. 69597518 – Fax. 69597525
Mail: betriebsrat.ambulante_dienste@web.de – Web: www.betriebsrat-ad.de
Sprechzeiten: Montag 13-16 Uhr, Mittwoch 10-13 Uhr, Freitag 10-13 Uhr


Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Aus dem Betrieb, Betriebsrat, Termine & Veranstaltungen veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.