Kabinett beschließt Pflegereform – Demenzkranke sollen besser versorgt werden
Wenn das Bundeskabinett an diesem Mittwoch über die Pflegereform entscheidet, werden vor allem viele Änderungsabsichten beschlossen. Wie genau die Pflegebedürftigkeit neu bewertet und pflegende Angehörige besser unterstützt werden können, bleibt jedoch offen.
Kabinett beschließt Pflegereform
Das Bundeskabinett wird schon an diesem Mittwoch über die Eckpunkte zur Pflegereform entscheiden. In der Kabinettsvorlage, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, wird der Koalitionsbeschluss von vergangener Woche weitgehend übernommen. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte, so dass der Pflegeversicherung 1,1 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung stehen. „Damit können die vorgesehenen Leistungsverbesserungen vollständig finanziert werden“, heißt es in der Vorlage. Anschließend werden die Aussagen eher vage.
Das in der vergangenen Woche angekündigte Vorhaben zum Aufbau eines Pflege-Riesters etwa wird bekräftigt, dann aber nur grob umrissen: Nach Plänen von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) soll der Staat künftig freiwillige kapitalgedeckte Zusatzversicherungen zur Pflegeversicherung steuerlich fördern – wie genau dies vonstattengehen soll, bleibt unklar.
Auch einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird es vorerst nicht geben. Die Kabinettsvorlage sieht lediglich die Einsetzung eines Beirats zur Überprüfung dieses Begriffs vor.
Die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs war ursprünglich eines der Kernziele der Pflegereform. Er sollte dazu dienen, dass die Bedürfnisse von Demenzkranken endlich besser von der Pflegeversicherung erfasst werden. Von den 1,4 Millionen Menschen in Deutschland erhalten viele keine Unterstützung, weil die Pflegeversicherung ein Einstufungssystem hat, das lediglich körperliche, aber kaum geistige Gebrechen als Maßstab für Hilfsbedürftigkeit anlegt.
Um den Demenzkranken trotzdem schnelle Hilfe anzubieten, sind nun verschiedene Einzelmaßnahmen geplant – die Rede ist von einer „Übergangslösung“: So sollen für Altersverwirrte kurzfristig weitere Leistungen zur Verfügung gestellt werden. „Betreuungsleistungen, die insbesondere für Demenzkranke erforderlich sind, werden Bestandteil der Leistungen der Pflegeversicherung“, heißt es dazu.
Weiterhin ist geplant, dass Versicherte ihre Pflegeangebote in Zukunft selbst besser wählen können.
Außerdem werden Reha-Maßnahmen gestärkt, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder hinauszuzögern. Alternative Wohnformen werden gefördert und die medizinische Versorgung in den Heimen verbessert. Es ist zudem ein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau vorgesehen.
Auch für pflegende Angehörige sind Verbesserungen angedacht – wie, das bleibt jedoch offen. Der Text betont nur: „Pflegende müssen sich leichter als bisher eine Auszeit nehmen können.“ Und Pfleger können sich laut Text auf eine vage „Ausbildungs- und Qualitätsoffensive in der Altenpflege“ freuen.
Siehe auch: Gerät das „Riestern“ der Pflegebersicherung unter Druck?