Vivantes räumt Mängel in Heim ein,
Senat bedauert Verfahrensdauer im Fall Heinisch
In Berlin wird das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zur von Vivantes gekündigten Altenpflegerin Brigitte Heinisch von vielen politischen Verantwortlichen begrüßt. Entschuldigen wollen sich bei der Altenpflegerin jedoch weder Vivantes noch Vertreter des Landes Berlin, dem der Klinikkonzern zu 100 Prozent gehört.
Keine Entschuldigung für die Altenpflegerin
Volltext des Urteils: Case of Heinsch vs. Germany
Siehe auch: Pressemitteilung Whistleblower Netzwerk
und Arbeitgeberpräsident will Rechtsmittel gegen Heinisch-Urteil
Kommentar in der Süddeutschen Zeitung: Ein Fall von couragierter Kümmerei
Artikel in der Frankfurter Rundschau: Zivilcourage ist nicht illoyal
Artikel in der jungen Welt: Konsequenzen aus Kündigungsurteil gefordert