Seit ca. zwei Wochen liegt ein Verhandlungsergebnis zwischen den Trägern Persönlicher Assistenz und der Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales vor.
Wie es dazu kam:
Angesichts der anstehenden Vergütungsverhandlungen zum Leistungskomplex 32 (LK 32) veranstalteten wir am 30. September 2010 eine Podiumsdiskussion mit dem Thema „Prekäre Assistenz“. Geladen waren die sozial- und gesundheitspolitischen Sprecher_innen der Parteien, der zuständige Staatssekretär, Vertreter der Behindertenverbände und Träger. Dabei ging es uns um überfällige Lohnerhöhungen und die Transparenz des Verfahrens.
Der Beginn der Vergütungsverhandlungen für bessere Entgelte geleisteter Assistenz verzögerte sich dennoch weiter. Anfang Mai erfuhren wir, dass endlich eine erste Verhandlungsrunde zwischen den Geschäftsführungen, der Senatsverwaltung, Vertretern der Assistenznehmer_innen und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin statt gefunden hatte. Die Forderungen der Träger wurden als nicht finanzierbar zurückgewiesen und der Verhandlungsverlauf gestaltete sich – nach Darstellung der Geschäftsführung – sehr schwierig. Im Zuge von generellen Problemen der Trägerfinanzierung drohten die Interessen der Beschäftigten erneut auf der Strecke zu bleiben.
Über verschiedene Quellen erfuhren wir das Datum des zweiten Verhandlungstages. Ein Gruppe von Betriebsräten und Beschäftigten von ambulante dienste e.V. besuchte daraufhin die Senatsverwaltung und besetzte den Verhandlungsraum. Wie zu erwarten, wurden wir hinaus gebeten, konnten aber vorher in einem Gespräch mit der Verhandlungsführerin des Senats unsere Vorstellungen darlegen. Diese reichten von Lohnerhöhungen bis hin zu Wünschen, das Berufsbild, die Ausbildung und die Arbeitsbedingungen der Assistent_innen zu verbessern.
Eine Woche später, im Anschluss an unsere Betriebsversammlung, organisierten wir eine Kundgebung vor der Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales, wo wir unseren Forderungen erneut Nachdruck verliehen.
Dort stellte sich der Staatssekretär dem Gespräch und betonte, dass seitens der Verwaltung keine Vorbehalte mehr gegen die Teilnahme der Betriebsräte an den Gesprächen bestünden. Abhängig sei dies nur von der Zustimmung der jeweiligen Geschäftsführung. Ähnlich äußerte sich dann auch die Sprecherin der Sozialverwaltung gegenüber der taz (8.6.11).
Wir forderten daraufhin die Geschäftsführung schriftlich auf, am dritten Verhandlungstermin teilnehmen zu können, worauf die Leitung sofort einwilligte.
Hintergrund dieser ungewöhnlichen Entwicklung könnte u.a. die „Maserati-Affäre“ sein und daraus resultierend der Wunsch des Senats, Gelder für die Träger nur zu bewilligen, wenn sie denn auch wirklich den ArbeitnehmerInnen zu gute kommen.
Dieser dritte Termin wurde nun mit einem Verhandlungsergebnis abgeschlossen, das die Senatsverwaltung bei der Finanzverwaltung vorlegen und inhaltlich vertreten will.
Seit zehn Jahren hat sich die Entgeltsituation der Beschäftigten bei ambulante dienste e.V. immer weiter verschlechtert. Es besteht nun erstmals seit langem die Chance, dass sich daran etwas ändert. Wir finden es aber unverantwortlich, über konkrete Zahlen zu spekulieren, solange es kein grünes Licht aus dem Finanzsenat gibt.
Voraussetzung einer Bewilligung ist in der Folge eine Vereinbarung zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat, die sicher stellt, dass die zusätzlich bereitgestellten Mittel zur Tarifanlehnung der Gehälter aufgewendet werden. Dies müsste bis Anfang Oktober geschehen. Vorsorglich haben Leitung und Betriebsrat bereits Verhandlungstermine vereinbart.
Wir bleiben dran! Schaut regelmäßig in eure Mails! Vielleicht braucht auch der Finanzsenator noch etwas Argumentations– und Entscheidungshilfe.
Euer Betriebsrat