00SiB – Im Auftrag des Arbeits-und Gesundheitsschutzes
In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten sind gemäß § 22 SGB VII Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Dabei sind die betrieblichen Unfall- und Gesundheitsrisiken sowie die Beschäftigtenzahl und -struktur zu berücksichtigen.
Sicherheitsbeauftragte haben eine beratende Funktion. Sie stehen euch bei Bedarf zu allgemeinen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zur Verfügung und unterstützen euch bei der Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestim-mungen in Bezug auf eure Tätigkeit. Sie nehmen regelmäßig an den Sitzungen des Arbeitsschutzsausschusses (ASA) teil.
Bei ambulante dienste e.V. gibt es Sicherheitsbeauftragte für die jeweiligen Standorte (Beratungsbüros und Geschäftsstelle) sowie für die Assistent*innen. Die Sicherheits-beauftragten der Assistent*innen sind telefonisch über den Betriebsrat oder per E-Mail unter SiBAS@adberlin.com zu erreichen.