4. Betriebsversammlung 2017 in Teilversammlungen
Mo, 11.12. 12:00 bis 16:00 Uhr
Mi, 13.12. 14:00 bis 18:00 Uhr
Jeweils im Versammlungsraum im Mehringhof, Gneisenaustr. 2a, 10961 Berlin
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
endlich – endlich geht das Jahr zu Ende, endlich wieder die Einladung zu einer 4. Betriebsversammlung und endlich grüßt das Murmeltier mit Zahlen und fehlenden Zahlen, gewünschten und vermissten Geldern, notwendigen Ideen und geplanten Notwendigkeiten.
Tops der Versammlung:
- Vorstellung des Wahlvorstands zur Durchführung der Betriebsratswahlen 2018
- Bericht des Arbeitgebers über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs gemäß § 43 Betriebsverfassungsgesetz.
- ver.di Werbung für eine überbetriebliche Tarifkampagne. Die Aktiven der Betriebs-gruppe kommen zu Wort und vielleicht gelingt es uns einen Gastredner vom Betriebsrat Lebenswege einzuladen. So könnte ein direkter Austausch zu Bedürfnissen, Chancen und Risiken über die Betriebsgrenzen hinweg statt finden.
- Kurzbericht von der UAPA zum jährlichen Treffen der Unabhängigen Arbeit-nehmer*innen-Vertretungen in der Persönlichen Assistenz.
- Qualifizierung der Assistent*innen: Mindeststandards oder Raubbau?
Die Reduktion von Ausbildungseinheiten, die Streichung von Fortbildungen, die Kürzung von Kommunikationszeiten und die gänzliche Privatisierung der Entwicklung und des Erhalts sozialer Kompetenz wirft Fragen auf. Sind die Arbeitnehmer*innen in ihrer Arbeit noch genug geschützt? Welche Mittel und Instrumente gibt der Betrieb den Beschäftigten mit, oder hält er für mindestens notwendig, um ihren Schutz zu gewährleisten? Wie kann ein Betrieb funktionieren, der Konfliktlösungsstrategien den Einzelnen überlässt, aber als Organisation keine entwickelt?
ambulante dienste e.V. artikuliert und unterstützt den Bedarf von Assistenz seit mehr als 25 Jahren; es ist in der selben Zeit aber nicht gelungen, die Assistenzarbeit als Arbeit sichtbar zu machen. Warum beteiligen sich Betrieb und Verein an der Unsichtbarmachung der Assistenzarbeit? Was bedeutet dieser Umgang mit der Assistenzarbeit für das Selbstverständnis der Beschäftigten? Was bedeuten mehrere Jahre Assistenzarbeit für eine Erwerbsbiographie? (4 Impulsreferate)
Beendet wird das Ganze auf jeden Fall durch die AG Backen und Glühen, die ihre Arbeitsergebnisse vorstellen wird. Ihr seid eingeladen zu gemeinsamer Degustation und Reflexion unserer verschiedenen Wunschzettel.
Aufgrund der Eigenart der Beschäftigungsverhältnisse bei ambulante dienste e.V. laden wir gemäß § 42 (1) Betriebsverfassungsgesetz zu zwei Teilversammlungen ein. Damit sollte es jedem/r möglich sein, einen der beiden Termine wahrzunehmen. Die Geschäftsführung, die generell zu laden ist, wird diesmal gemäß § 43 (2) BetrVG erscheinen, um über die wirtschaftliche Situation des Betriebs Auskunft zu geben.
Die Zeit der Teilnahme an den Betriebsversammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten gilt nach § 44 (1) Betriebsverfassungsgesetz als Arbeitszeit.
Betriebsrat c/o ambulante dienste e.V.
Wilhelm-Kabus-Str. 21-35 10829 Berlin
+++ E-Mail: betriebsrat.ambulante_dienste@web.de +++
+++ Web: www.betriebsrat-ad.site36.net +++
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvgdv1wo/
Endlich!
Endlich!