– Presseerklärung vom 16.06.2016 –
Im Juli letzten Jahres wurden in der Hamburger Assistenzgenossenschaft (HAG) sämtliche Mitglieder des Betriebsrats sowie fünf der sechs Ersatzmitglieder individuell von der Geschäfts-führung abgemahnt. Am 24. Juni findet nun die Gerichtsverhandlung statt:
Freitag, 24. Juni – 10.00 Uhr
Arbeitsgericht Hamburg
Osterbekstraße 96 – 22083 Hamburg
„In der anstehenden Verhandlung geht es zum einen um die Legitimität dieser Abmahnungen, aber vor allem um die Frage, wie weit das Informationsrecht und die Meinungsfreiheit des Betriebsrates eingeschränkt werden darf“, erklärt Sinje Ludwig, Betriebsratsvorsitzende der HAG.
Anlass für die Abmahnungen boten zwei anonymisierte Texte, die in der Publikation BR-Info erschienen waren. Der eine berichtet von einem Ladendiebstahl, den ein Rollstuhlfahrer unter Hilfestellung seines Assistenten beging. In der anderen Geschichte wird der Lebensgefährte einer Rollstuhlfahrerin sexuell übergriffig. Die in den Texten beschriebenen Personen seien zwar dem Betriebsrat bekannt, jedoch seien die Handlungen strafrechtlich betrachtet längst verjährt, die erzählten Geschichten, erläutert Karl Schaaf, ein Mitglied des Betriebsrats. „Für uns ist dies Erfahrungsmaterial, nichts weniger als Lehrstücke über Grenzerfahrungen in diesem Job.“
Sinje Ludwig fügt hinzu:“ „Nach unserer Ansicht ist gerade im Bereich der äußerst prekären Beschäftigungsverhältnisse in der Persönlichen Assistenz, in dem fast ausschließlich in Teilzeit gearbeitet wird, wo durch Schichtarbeit und dezentrale Arbeitsorte der direkte Austausch mit Kolleg/innenen enorm erschwert ist, die Informierung durch eine Betriebsratszeitung ein wichtiges Mittel, um die Beschäftigten aus den isolierten Arbeitssituationen in den Austausch über ihre Arbeit zu bringen.“
Die Geschäftsführung begründet die Abmahnung damit, dass die Betriebsräte den Betriebsfrieden gestört und der HAG Schaden zugefügt hätten. Zudem unterstellt die Unternehmensleitung den Arbeitnehmervertreter/innen, mit der Publikation einen Generalverdacht gegenüber den assistenznehmenden Kund/innen der Genossenschaft zu streuen. Dieser besteht darin, dass verallgemeinert Rollstuhlfahrer/innen ihre persönlichen Assistent/innen in Straftaten hineinziehen und diese sexuell belästigen würden. Solche Anschuldigungen will der Betriebsrat der HAG nicht auf sich sitzen lassen.
Bei der Veröffentlichung sei es überhaupt nicht darum gegangen, „die HAG und allgemein Menschen mit Behinderung in ein schlechtes Licht zu rücken“, sagt Schaaf. Vielmehr sei das einzige Anliegen gewesen, „Kolleg/innen darüber zu informieren, welche Grenzsituationen in der Assistenz passieren können!“ Die Geschichten seien Fallbeispiele, wie sie in jeder Branche in Fortbildungen erzählt würden.
Hintergrund des Konfliktes, der nun vor dem Arbeitsgericht verhandelt wird: Die Geschäftsführung der HAG wollte nach der besagten Veröffentlichung in der BR Info den Autor des betreffenden Artikels genannt bekommen, um diesen individuell abmahnen zu können. Der Betriebsrat weigerte sich, den Namen des Verfassers heraus zu geben.
Den Betriebsräten geht es um ihre grundsätzlichen Informationsrechte. „Warum sollten in einem BR-Info-Blatt nicht Geschichten aus der Arbeitswelt unseres Unternehmens zu lesen sein, die von Grenzerfahrungen berichten?“, fragt sich Betriebsratsvorsitzende Ludwig. Und ihr Kollege Schaaf fügt hinzu: „Die BR-Info ist unser Beitrag zur betriebsinternen Öffentlichkeit!“ Die Arbeitnehmervertretung sieht sich durch die individuellen Abmahnungen der Mitglieder eines kollektiven Gremiums vom Unternehmen ungerechtfertigt angegriffen.
Zum Gütetermin im Dezember letzten Jahres waren zahlreiche Unterstützer/innen des Betriebsrates vor Ort, so dass die Verhandlungen spontan in einen größeren Saal verlegt werden musste. Der Anwalt der Geschäftsführung konzentrierte sich dort in seinen Ausführungen vor allem auf die Frage, ob eine betriebsinterne Publikation ein Impressum benötigt. „Offensichtlich war dies ein Ausweichmanöver“, sagt Ludwig. „Für eine Betriebsratszeitung zeigt sich der Betriebsrat verantwortlich, dessen Mitglieder auch in der BR Info klar genannt sind.“
Für die Betriebsräte der HAG erscheint das Vorgehen der Geschäftsführung als ein Werkzeug aus der Giftküche des Union-Busting, um die Interessenvertretung der Arbeitnehmer/innen einzuschüchtern und in ihrer Arbeit zu behindern.
Kommt zahlreich und unterstützt den Betriebsrat der HAG gegen die Einschüchterungsversuche der Geschäftsführung und die Behinderung von Betriebsratsarbeit!
Siehe auch: Abmahnung der BR-Mitglieder der HAG