– durchgeführt und beschlossen –
Nach langem Vorlauf und mehrmaliger Verschiebung hat nun tatsächlich der Kammertermin am Arbeits-gericht am 06.01.2015 stattgefunden.
In der Streitsache ging es um die Frage, ob dem Betriebsrat die Mitbestimmungsrechte nach § 99 BetrVG vollumfänglich zustehen, oder ob diese im Sinne des § 118 BetrVG eingeschränkt sind, da es sich bei den Assistent_innen um Tendenz-träger_innen handelt und der Betriebsrat insofern bei der Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung dieser Beschäftigtengruppe lediglich ein Informationsrecht und kein Einspruchsrecht hat.
Das Gericht hat nun mit Protokollabschrift zum 07.01.2016 mitgeteilt, dass diese Einschränkung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nichts rechtskonform ist und diesem – entsprechend dem konkreten Anlass – Einspruchsrechte bei Einstellungen im Sinne des § 99 BetrVG zustehen. Das ausführliche schriftliche Urteil mit inhaltlicher Begründung steht noch aus, wir werden zeitnah berichten.
Der Verfahrensbevollmächtigte zu 2., sprich der Rechtsanwalt des Betriebes, hat Erklärungsfrist auf die Ausführungen unseres Anwaltes beantragt, d.h. es wird weiter Papier produziert werden. Und es ist in der Folge nicht auszuschließen, dass das Verfahren in die nächste Runde gehen wird, sprich vor das Landesarbeitsgericht Berlin. Wir werden euch auf dem laufenden halten.