Sonderzahlung & Sonderurlaub
Liebe Kolleg_innen,
wir haben in den letzten Wochen mit der Leitung eine Sonderzahlung für das Kalenderjahr 2014 sowie eine Erhöhung des Urlaubsanspruchs für Assistent_innen für die Jahre 2004 und 2015 verhandelt. Seit Freitag, dem 24.10.2014 liegt nun ein Verhandlungs-ergebnis vor. Die offizielle betriebliche Benach-richtigung werden ihr mit der Novemberabrechnung erhalten.
Das Verhandlungsergebnis in der Kurzfassung:
- Organisationsmitarbeiter_innen der Entgeltgruppen 2-5 erhalten 2014 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 9% des monatlichen AN-Brutto-Verdienstes
- Organisationsmitarbeiter_innen der Entgeltgruppen 6-8 erhalten 2014 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 7,5% des monatlichen AN-Brutto-Verdienstes
- Assistent_innen erhalten in 2014 einen Sonderurlaub von 2 Urlaubstagen. Der Übertragungszeitraum für den Sonderurlaub 2014 verlängert sich bis zum 30.06.2015
- Assistent_innen erhalten in 2015 einen Sonderurlaub von 3 Urlaubstagen. Der Übertragungszeitraum für den Sonderurlaub 2015 gilt bis zum 31.03.2016
- Ausgenommen von der Regelung sind diejenigen Beschäftigten, die erst im jeweiligen Anspruchsjahr die Tätigkeit aufgenommen haben
- Das vereinbarte Ziel der Anpassung des Urlaubsanspruchs der Assistent_innen an denjenigen der Organisationsmitarbeiter_innen bleibt von dieser Vereinbarung unberührt. Beide Parteien sind sich darin einig, diesbezügliche Verhandlungen in 2015 fortzusetzen
In der Betriebsvereinbarung Entgeltsystematik vom 01.10.2011 war unter § 9 Erholungsurlaub vereinbart worden, dass alle Assistent_innen, die ab dem 01.07.2007 in ein Beschäftigungsverhältnis mit ambulante dienste e.V. eingetreten sind sowie alle neu eingestellten Assistent_innen ab dem Kalenderjahr 2012 einen Urlaubstag zusätzlich erhalten und somit Anspruch auf 25 Urlaubstage haben. Weiter war vereinbart, dass alle Assistent_innen ab dem 01.01.2014 einen Urlaubstag zusätzlich erhalten sollen.
Grundsätzliche Zielsetzung war – und ist – eine Angleichung des Anspruchs auf Erholungsurlaub von Assistent_innen und Organisationsmitarbeiter_innen und prospektiv eine Orientierung des Urlaubsanspruchs am TVL Berlin. Dazu sollte gesondert weiterverhandelt und eine Vereinbarung zum Erholungsurlaub abgeschlossen werden.
In den Weiterverhandlungen im Frühjahr 2013 wurde eine abermalige Erhöhung des Urlaubsanspruchs für Assistent_innen um 4 Tage von 25 auf 29 Tage für das laufende Kalenderjahr sowie eine Erhöhung auf 30 Tage ab 2014 erreicht.
Auf der letzten Betriebsversammlung 2013 hatte die Geschäftsführung angekündigt, im Falle eines positiven Betriebsabschlusses des Geschäftsjahres 2013 und nach Auswertung des ersten Halbjahres 2014 eine Sonderzahlung an die Beschäftigten ausschütten zu wollen, die im Einzelnen dann mit dem Betriebsrat zu besprechen sei.
Unsere Präferenz hingegen lag auf einer weiteren Erhöhung des Urlaubsanspruchs, um den angepeilten Ziel der Angleichung des Urlaubsanspruchs erneut näher zu kommen.
Obiges Verhandlungsergebnis ist insofern nur ein Zwischschritt und Verhandlungen zum Anspruch auf Erholungsurlaub werden also auch in 2015 fortgesetzt. Wir hoffen auf eure Unterstützung!
Euer Betriebsrat