Für eine gerechte Finanzierung der ambulanten Krankenpflege!
Am 26.04.2014 hatte eine unabhängige Schiedsstelle entschieden, dass die AOK Nordost die Leistungsentgelte in der häuslichen Krankenpflege um insgesamt 12,33 Prozent anheben muss und den Pflegediensten der Wohlfahrtsverbände Nach- zahlungen in Höhe der allgemeinen Lohnentwicklung für die Jahre 2011 bis 2014 zustehen.
Da die AOK Nordost allerdings gegen diese Entscheidung vor dem Landessozialgericht klagt, wurde die Aktion AOK Nordost knallhart gegen Pflege gestartet, u.a. um die Krankenkasse zur Rücknahme der Klage zu bewegen.
Zu den Hintergründen schreiben die Träger: Die ambulante Pflege ist chronisch unterfinanziert. Die gemeinnützigen Pflegedienste der freien Wohlfahrtspflege bekommen weniger Geld von den Krankenkassen als sie ausgeben. Die Hauptausgaben sind Personalkosten für die Mitarbeitenden, die die pflegebedürftigen Menschen zu Hause aufsuchen und versorgen. Die Pflegedienste der freien Wohlfahrtspflege haben in ihren Verträgen eine an den Tarifen orientierte Bezahlung der Mitarbeitenden festgelegt. So wie die Lebenshaltungskosten steigt die Bezahlung wie in allen anderen Branchen ebenfalls jährlich an. Diese Steigerung muss refinanziert werden. Das heißt: Die Krankenkassen müssen ihre Zahlungen für die Leistungen für ihre Versicherten ebenfalls erhöhen.
Zur Vorgeschichte siehe auch: Preispolitik der AOK gefährdet häusliche Krankenpflege und Keine Absenkung der Vergütung in der häuslichen Krankenpflege