Mein Recht auf Frei! Kampagne des DBfK!

Zum Abschalten, Ausschalten!!!

Der Deutsche Verband für Pflegeberufe (DBfK) hat die Themen Dienstplan und Pausen für das Jahr 2016 zum Schwerpunkt unter dem Motto „Mein Recht auf Frei“ erklärt.

Er schreibt dazu: Überall ist zu hören, dass wegen des gravierenden Fachkräftemangels die Pflegeberufe attraktiver gemacht werden müssten. Von Imagekampagnen ist dann die Rede, höherer Wertschätzung, Gesundheitsförderung, Work-Life-Balance und guten Arbeitsbedingungen. Dennoch nehmen die belastende Arbeitsverdichtung und der Zeitdruck immer weiter zu. Und die Politik, die etwa im Rahmen der Krankenhausreform endlich Fakten im Sinne einer gesetzlich vorgeschriebenen Personalbemessung mit Mindeststandards hätte schaffen können, scheut die Auseinandersetzung und drückt sich vor der Verantwortung. Fragen der Pflegepersonalbemessung in den Reformen wurden auf Arbeitsgruppen ausgelagert, absehbar ist also keine Verbesserung vorgesehen.

Der Flyer zur Kampagne: Mein Recht auf Frei!

Häufig gestellte Fragen:

  • Wie verbindlich ist ein Dienstplan?
  • Hat ein Arbeitgeber das Recht, Mitarbeiter/innen aus ihrem Frei zum Dienst zu verpflichten?
  • Muss die Pflegefachperson eine Doppelschicht akzeptieren, weil die Ablösung sich kurzfristig krank gemeldet hat?
  • Sind Pflegende verpflichtet, ihre privaten Kontaktdaten beim Vorgesetzten zu hinterlegen?
  • Muss man während der Arbeitspause erreichbar sein?
  • Ist es eine Pause, wenn man im Nachtdienst nicht abgelöst wird?
  • Haben Nichtraucher eigentlich auch ein Recht auf Pausen?

Forderungen:

  • Pflegepersonalbemessung grundsätzlich so zu gestalten, dass Ausfälle (z.B. durch Krankheit) einkalkuliert sind.
  • Zur Kompensation kurzfristigen Personalausfalls Lösungskonzepte einzuführen.
  • Geltendes Arbeitsrecht und Arbeitsschutzbestimmungen konsequent einzuhalten.
  • Freizeit und Privatleben der Beschäftigten uneingeschränkt zu respektieren.
  • Die vom Gesetz vorgeschriebenen Arbeitspausen umzusetzen.
  • Das unternehmerische Risiko von Arbeitsspitzen oder Personalausfall nicht auf die MitarbeiterInnen abzuwälzen.
  • Verstöße gegen geltendes Recht aufzudecken und zu sanktionieren. Dies ist die Verantwortung staatlicher Aufsicht.
  • Und wir fordern beruflich Pflegende auf, sich gegen Zugriffe auf ihre Freizeit zu wehren und ihre gesetzlichen Pausen einzufordern.

ạr·beits·frei

Betriebsvereinbarung Ruhepausen – mehr als eine geringe Arbeitsdichte!

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