In Gefahr und höchster Not, bringt der Mittelweg den Tod…

Speicherung der Krankendaten und heimliche Videoaufnahmen: Eine Befragung von Betriebsräten zeigt, dass jedes siebte Unternehmen gegen die Datenschutzrechte der Beschäftigten verstößt.

Speicherung von Krankendaten bei der Post und beim Lebensmitteldiscounter Lidl. Verdeckte Überwachung von Mitarbeitern bei der Drogeriemarktkette Schlecker und ebenfalls bei Lidl. Überwachung von Telefonen bei der Telekom. Überprüfung von Personendaten bei der Bahn.

Der Schutz von Arbeitnehmerdaten ist hierzulande schlechter als oft angenommen.

Für den Wissenschaftler gibt es einen engen Zusammenhang zwischen dem Missbrauch von Daten und einer schlechten Unternehmensführung. “Es fällt auf, dass die Missachtung von Datenschutzvorschriften häufig gemeinsam mit weiteren Problemen der betrieblichen Sozialordnung auftritt”, erklärt Behrens. “Immer wenn Betriebsräte angeben, dass ihre Mitwirkungsrechte durch das Management behindert, Tarifstandards unterlaufen werden und das Betriebsklima schlechter geworden ist, steigt die Wahrscheinlichkeit der Probleme mit dem Datenschutz”, lautet ein Fazit der Untersuchung.

Vorgesetzte scheuen sich nicht, Mitarbeiter heimlich zu filmen, sie in ihrer Freizeit auszuspionieren, E-Mails zu kontrollieren und Telefone abzuhören.

Der Druck der Öffentlichkeit, daran etwas zu ändern, ist wegen der Prominenz der Firmennamen groß. Im Sommer brachte die Bundesregierung daher ein entsprechendes Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz auf den Weg.

Nun zeigt auch eine Befragung von Betriebsräten, dass es querbeet in der deutschen Wirtschaft um den Schutz von Beschäftigtendaten schlecht bestellt ist.

„Datenschutz, oder vielmehr dessen Missachtung, ist kein exklusives Problem einiger weniger Unternehmen“,

sagt Martin Behrens, Wissenschaftler beim Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Das WSI hat die Befragung durchgeführt und herausgefunden, dass jeder siebte Betrieb gegen den Datenschutz seiner Beschäftigten verstößt. „Die tatsächliche Quote in der gesamten deutschen Wirtschaft dürfte sogar noch darüber liegen, denn Betriebsräte erfahren nicht von jedem Fall“, sagt WSI-Forscher Behrens.

Das WSI hat im Frühjahr Betriebsräte in Firmen mit mehr als 20 Beschäftigten befragt. Betriebe mit weniger Mitarbeitern und ohne Betriebsräte werden von der Untersuchung nicht erfasst. Sie ist damit repräsentativ für etwa zwölf Millionen Beschäftigte der privaten Wirtschaft. Die Befragung zeigt: In mehr als einem Drittel der Betriebe mit Datenschutzverletzungen waren nach Einschätzung der Betriebsräte einzelne Personen Opfer der Verstöße. In 27 Prozent der Fälle waren es kleinere Gruppen von Beschäftigten, deren Rechte verletzt wurden. In 18 Prozent der Betriebe waren einzelne Abteilungen betroffen, in weiteren 20 Prozent die ganze Belegschaft.

Probleme mit dem Datenschutz gebe es in Betrieben jeder Größe. Allerdings seien in Großbetrieben wesentlich mehr Verstöße gegen den Datenschutz von Mitarbeitern gemeldet worden als in kleinen Unternehmen. Jedes vierte Großunternehmen mit mehr 2000 Beschäftigten gehe nicht ordnungsgemäß mit den Daten seiner Beschäftigten um, ergab die Befragung. „Weil große Firmen häufiger als kleine Unternehmen die Angaben ihrer Beschäftigten digital erfassen und bearbeiten, ist die Versuchung hier offenbar größer, Schutzvorschriften zu verletzen“, vermutet WSI-Experte Behrens.

Für den Wissenschaftler gibt es einen engen Zusammenhang zwischen dem Missbrauch von Daten und einer schlechten Unternehmensführung. „Es fällt auf, dass die Missachtung von Datenschutzvorschriften häufig gemeinsam mit weiteren Problemen der betrieblichen Sozialordnung auftritt“, erklärt Behrens. „Immer wenn Betriebsräte angeben, dass ihre Mitwirkungsrechte durch das Management behindert, Tarifstandards unterlaufen werden und das Betriebsklima schlechter geworden ist, steigt die Wahrscheinlichkeit der Probleme mit dem Datenschutz“, lautet ein Fazit der Untersuchung.

Für den WSI-Forscher Behrens zeigt dies auch, „welche große Bedeutung im Zweifel auch außerbetrieblich durchsetzbaren, transparenten Regelungen des Datenschutzes zukommt“. Eine unabhängige Instanz sei für die Durchsetzung von Datenschutzvorschriften dringend erforderlich, meint Behrens.

Das geplante neue Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz berücksichtige das noch zu wenig, so der Forscher. Der Gesetzentwurf räume dem Arbeitgeber beispielsweise bei Korruptionsbekämpfung und „Compliance“ allzu weitgehende Definitionsspielräume ein. Mit der Begründung, mögliche Fälle der Korruption bei der Auftragsvergabe bekämpfen zu wollen, überprüfte etwa die Bahn in den Jahren 2002 und 2003 heimlich die Daten von 173.000 Beschäftigten. Dafür wurden die Daten an Dritte weitergegeben und mit den Angaben von etwa 80.000 Firmen verglichen, die mit der Bahn geschäftlich in Kontakt sind.

Der Einzelhandel etwa verteidigt die Videoüberwachung vehement. „Die Möglichkeit zur Videoüberwachung ist zur Prävention von Inventurdifferenzen und anderen Straftaten für den Einzelhandel wesentlich und muss erhalten werden. Das gilt für die offene und die verdeckte Videoüberwachung gleichermaßen“, so der Handelsverband HDE. Deren ausnahmsloses Verbot sei der falsche Weg.

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