Rückmeldeverhalten? What? Das Recht auf Frei!

WAS? ECHT?

Der Betriebsrat hatte darüber Kenntnis erlangt, dass das Rückmeldeverhalten der Assistent*innen kontrolliert, dokumentiert und bewertet werden soll. Es ging also nicht mehr nur darum, in seiner Freizeit seitens des Arbeitgebers überhaupt kontaktiert wer-den zu dürfen, sondern tatsächlich um die Frage, wie Beschäftigte mit diesen Ein-griffen in ihre Freizeit umgehen.

In einem ersten Schreiben vom 13.09.2022 haben wir folgendermaßen geantwortet:

Wie bereits auf dem Monatsgespräch am 09.09.2022 mitgeteilt, hat der Betriebsrat darüber Kenntnis erlangt, dass Mitarbeiter:innen in der Büroorganisation angehalten sind, das Rückmeldeverhalten von Assistent:innen zu dokumentieren, um auf dieser Grundlage eine Bewertung vorzunehmen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.

Hiermit weisen wir Sie nochmals eindringlich darauf hin, dass eine Datenerhebung zum Rückmeldeverhalten von Assistent:innen gemäß § 94 Abs. 2 BetrVG der Mitbestimmung durch den Betriebsrat unterliegt.

Wir fordern Sie hiermit auf, diese Datenerhebung zu unterlassen, bereits erhobene Daten umgehend zu vernichten und diese auch nicht für andere Zwecke zu verwenden. Andernfalls behalten wir uns rechtliche Schritte vor.

Auf die folgende offizielle Anfrage der Geschäftsführung vom 15.09.2022 haben wir mit Schreiben vom 20.09.2022 folgendermaßen reagiert:

Der Betriebsrat hat auf seiner heutigen Sitzung nach ausführlicher Erörterung beschlossen, Ihrem Anliegen nach einer einmaligen Erfassung und Bewertung des Rückmeldeverhaltens von Assistent*innen nicht zuzustimmen. Damit einhergehend fordern wir Sie dazu auf, von dem geplanten Anschreiben an bestimmte Assistent*innen abzusehen. Gegen ein allgemeines Schreiben an alle Assistent*innen mit der Bitte um Rückmeldung hat der Betriebsrat hingegen keine Bedenken, da wir uns der allgemeinen schwierigen Vermittlungslage durchaus bewusst sind.

Zur Begründung:

Das Erfassen des Rückmeldeverhaltens von Assistent*innen stellt eine unzulässige Verhaltens- und Leistungskontrolle von Beschäftigten dar, die nach unserem Kenntnis-stand zudem einer subjektiven und intransparenten Bewertung durch Vorgesetzte unterliegt. Da die beabsichtigte Erfassung des Verhaltens Zeiten außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit betrifft, stellt diese Maßnahme des Weiteren einen unzulässigen Eingriff in die Freizeit der Beschäftigten dar.

Sollten euch entsprechende durch den Arbeitgeber dennoch angeordnete Maßnahmen zur Kenntnis gelangen, bitten wir um Mitteilung.

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10 Antworten zu Rückmeldeverhalten? What? Das Recht auf Frei!

  1. Imma Emsig sagt:

    Ich kann in meiner „Freizeit“ schlecht telefonieren, melde mich aber stets zeitnah mit einer E-Mail zurück. Muss ich diese E-Mails jetzt aufbewahren?

  2. Imma Emsig sagt:

    Doch, bin ich. Ich verstehe auch das Problem der Büros mit den unerreichbaren Assistent:innen. Und erreichbar bin ich schliesslich auch, 24 Stunden pro Woche während der Arbeitszeit (das sind 12 Stunden während der Bürozeit) oder jederzeit per Mail. Ich will deshalb nicht wieder auf irgendwelchen roten Listen landen. Es ist ehrlich gesagt etwas entwürdigend, sich da wieder raus quatschen zu müssen. Deshalb die Frage und deshalb das Pseudonym.

    • chami sagt:

      Ah okay…zu deiner Ausgangsfrage: wir haben der Leitung ja untersagt, das Rückmeldeverhalten zu erfassen und zu dokumentieren. Da dies der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt, hat sich die Leitung daran auch zu halten. Sie hat uns auch versichert, dass dies nicht (mehr) geschehen wird und die bereits erfassten Daten vernichtet werden. Das „informelle Wissen“ bzw. die „informelle Meinung“ zum Rückmeldeverhalten lässt sich natürlich nicht kontrollieren. Deshalb denke ich, dass du deine Mails nicht aufheben musst, auch wenn es im Einzelfall ganz praktisch sein kann, z.B. wenn es zu Mißverständnissen etc. gekommen ist und du über deine Mails den Nachweis über eine Reaktion, ein Verhalten etc. erbringen kannst. Lg

  3. Imma Emsig sagt:

    Super Danke

  4. Janina sagt:

    Wie verhält sich das in der Telefonrufbereitschaft?
    Oft wird erfragt welche As wir schon erreicht haben und welche nicht von Büroteam oder auch von Pfk RB.
    Vermittlungsanfrage in der RB öfters auch über 2 Wege telefonisch und per SMS.
    Egal an welchen Tagen, auch an Feiertagen.

    • chami sagt:

      Hallo Janina,

      das stellt in diesem Zusammenhang kein Problem dar, denn die Intention ist ja eine andere, es geht ja darum, eine Vertretung zu finden. Dafür aus arbeitsorganisatorischen Gründen zu dokumentieren, wen man bereits erreicht hat etc., ist ja okay. Wir haben die Zustimmung zur Dokumentation und Kontrolle des Rückmeldeverhaltens von Assistent*innen verweigert, bei der es um eine Bewertung eben dieses Verhaltens ging. Vor dem Hintergrund, da mehr Druck auf die Assistent*innen auszuüben, sich zu melden und gegebenenfalls Schichten zu übernehmen. Und dieses (Rechts)Anspruch des Arbeitgebers, dass Beschäftigte sich aus der Freizeit zurückmelden, überhaupt erreichbar sind, gibt es nicht.
      Liebe Grüße Micha

  5. Jonny prelle sagt:

    Danke Micha, für Deine ausführliche, professionelle und informative Darstellung der Rückmeldeproblematik.
    Das ist Betriebsrat in High Quality. Die ChefInnen sollen sich schon einiges erlauben dürfen, aber nicht alles!
    Ich bin und bleibe weiterhin aktiver Betriebsrat
    Follower.
    Dankeschön
    j.p.

    • chami sagt:

      Hi Jonny, danke für die Blumen. Freut mich, dass du hier mitliest! 😉 Wir sehen uns! Dieses Mal wohl schon Mittwoch, anyway, schönes Wochenende – Micha

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