III. Betriebsversammlung 2022 – Assistent*innen

Energisch gegen den Normalzustand!

Wir durchleben gerade einen der heißesten Sommer unserer bisherigen Lebenszeit, der vermutlich auch einer der kältesten Sommer unserer verbleibenden Lebenszeit gewesen sein wird.

Doch auch die nächsten Monate drohen uns mindestens klimatisch durchzurütteln: Energiekostenerhöhungen, Gaspreispauschalen und Inflation werden uns hart treffen. Diese Entwicklungen und der folgende Kohlemangel werden uns als unausweichlich präsentiert und unsere Zustimmung vorausgesetzt. Wir wollen mit Euch darüber diskutieren, ob sie das eigentlich wirklich sind, und was es für Alternativen gäbe.

Neben möglichen Inflationsausgleichen, Mobilitätspauschalen, Dauerstreiks, Zahlungs-boykotts oder gar der Weltrevolution möchten wir in diesem Kontext auch Arbeitsprak-tisches besprechen: Was passiert eigentlich, wenn im Einsatz das Nachtlicht aus bleiben soll? Oder die Heizung lediglich noch auf „Nicht-Einfrieren“ gedreht wird?

Der Betriebsrat bietet Euch zumindest für einige Stunden im Oktober witterungs-beständige (und als Arbeitszeit vergütete) Optionen an: Fernwärme durch den Bildschirm, gegenseitige Zentralbeheizung in Präsenz, oder gar ein hybrider Wärmespeicher. Wir laden ein zur:

III. Betriebsversammlung 2022

Als Abteilungsversammlung für Assistent:innen

Mittwoch, 05.10. 14:00-17:00 Uhr

Als Hybridveranstaltung sowohl digital via Zoom als auch in Präsenz in der Regen-bogenfabrik (Lausitzer Str. 22, U Görlitzer Bhf)

Freitag, 07.10. 12:00-15:00 Uhr

in Präsenz im ://about blank (Mark-grafendamm 24c, S Ostkreuz)

Außerdem thematisieren wir diesmal:

Aktuelle Änderungen im Nachweisgesetz

Bekommen wir jetzt alle transparente und vorhersehbare Arbeitsverträge? Oder zumindest die, die sie dringend wollen?

Ausfallgeld

Alle Nachfragen zum Verfahren und den entsprechenden Regelungen werden ein für alle Mal erklärt und beantwortet – zumindest versuchsweise.

Home Office im Organisationsbereich

Die Betriebsvereinbarung „Mobiles Arbeiten“ sollte bald abschließend verhandelt sein. Was bedeutet das eigentlich für Assistent:innen?

Wir freuen uns auf eure Anmeldungen zu einer der Versammlungen (bis zum 29.09. mit Klarnamen an betriebsrat.ambulante_dienste@web.de), euer Erscheinen und gegebenenfalls natürlich auch über hitzige Diskussionen.

Euer Betriebsrat


Aufgrund der Eigenart der Beschäftigungsverhältnisse bei ambulante dienste e.V. laden wir gemäß § 42 (1) Betriebsverfassungsgesetz zu zwei Teilversammlungen ein. Damit sollte es allen möglich sein, einen der beiden Termine wahrzunehmen. Die Zeit der Teilnahme an den Betriebsversammlungen einschließlich der ggf. zusätzlichen Wegezeiten gilt nach § 44 (1) Betriebsverfassungsgesetz als Arbeitszeit.

 

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