++ Rundbrief 148 ++: Von Terminen und Sonderzahlungen

Liebe Kolleg*innen,

wir wollen euch schon mal auf die kommenden Betriebs-versammlungen hinweisen, die im Oktober als Abteilungs-versammlungen stattfinden werden.


Abteilungsversammlungen Assistent*innen

+ Mittwoch, 05.10. 14:00-17:00 Uhr

Die BV findet voraussichtlich als Hybridveranstaltung Online und in der Regenbogenfabrik statt. Sollte es in diesem Format nicht klappen, wird es eine Online-Versammlung geben.

+ Freitag, 07.10. 12:00-15:00 Uhr

Die BV findet als Präsenzveranstaltung im ://about blank  statt.

Abteilungsversammlung Mitarbeiter*innen Organisation

+ Donnerstag, 13.10. 15:00-18:00 Uhr

Diese Versammlung wird als Online-Veranstaltung stattfinden.

Die offizielle schriftliche Einladung werdet ihr Anfang September mit der Post erhalten. Darin dann auch Angaben zu den Anmeldeformalitäten usw.


Gut versorgt im Alter – Eine Einführung in die Betriebliche Altersvorsorge

Weiter möchten wir auf eine Veranstaltung der gemeinsamen ver.di-Betriebsgruppe ambulante dienste e.V. und Neue Lebenswege GmbH zur betrieblichen Altersvorsorge hinweisen:

+ Mittwoch, 28.09.2022 von 17:00 – 20:00 Uhr im Raum 6.05 im ver.di-Landesverband, Köpenicker Straße 30 in 10179 Berlin

Nähere Infos dazu findet ihr hier:


Sonderzahlungen

Die Geschäftsführung hatte am 20.07.22 über verschiedene Sonderzahlungen unterrichtet, die auf Grundlage gesetzlicher Regelungen oder des Haustarifvertrages (HTV) in der zweiten Jahreshälfte erfolgen werden.

Mit der Juli-Abrechnung solltet ihr nun die einmalige Corona-Sonderzahlung auf Grundlage des Haustarifvertrages erhalten haben. Diese beläuft sich auf max. 1.500 Euro bei Vollzeittätigkeit und ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Bei Teilzeittätigkeit – was für viele Beschäftigte im Betrieb zutrifft – erfolgt eine anteilige Auszahlung dieser Prämie. Wenn ihr Fragen dazu habt, dann meldet euch bei uns. Wir werden gegebenenfalls an dieser Stelle auch nochmals darauf zurückkommen.

Folgende Sonderzahlungen werden in den kommenden Monaten erfolgen:

Energiepreispauschale

Die Energiepreispauschale gemäß § 112 Einkommenssteuergesetz (EStG) wird voraussichtlich mit der Septemberabrechnung erfolgen und beläuft sich auf pauschal 300 Euro. Zu Detailfragen siehe auch das FAQ des Bundesfinanzministeriums.

Pflegebonus

Mit der Oktoberabrechnung wird die Auszahlung des Plegebonus gemäß § 150a Abs.7 SGB XI erfolgen. Die Höhe des Corona-Pflegebonus richtet sich nach dem Tätigkeitsfeld und dem Tätigkeitsumfang: Assistent*innen in Vollzeit werden einmalig 550 Euro, Mitarbeiter*innen in der Organisation in Vollzeit einmalig 190 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten. Teilzeitbeschäftigte erhalten diesen Bonus entsprechend anteilig.

Jährliche Sonderzahlung gemäß Haustarifvertrag

Die Jahressonderzahlung gemäß § 17 HTV erfolgt mit der Novemberabrechnung. Zur Berechnung der Höhe und der Bemessungsgrundlage siehe hier:


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