[SDA] – Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Wir hatten vor kurzem die Anfrage eines Kollegen, ob bei ambulante dienste e.V. bereits die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung möglich sei. Blieb die Frage, ob die Übermittlung an den Arbeitgeber oder die zuständige Krankenkasse gemeint ist, oder im besten Fall eben beides. Keine unwichtige Frage angesichts der Auskunft des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen, dass sich die jährlichen Krankschreibungen auf ca. 77 Millionen belaufen. Von der Geschäftsführung erhielt der Kollege Auskunft, dass die digitale Krankschreibung zwar in Planung, zum jetzigen Zeitpunkt aber der gelbe Schein wie gehabt in Papierform einzureichen sei.

Eigentlich zu Beginn dieses Jahres geplant, wurden nun mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, dass ab dem 01.10.2021 die Arbeitsunfähigkeitsbescheingungen von den behandelnten Ärzt*innen nur noch digital an die zuständigen Krankenkassen übermittelt werden. Vom 01.10. bis zum 31.12. gilt eine Übergangsfrist: Praxen und Krankenkassen, die noch nicht über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen, haben weiterhin die Möglichkeit, eine analoge Bescheinigung auszustellen und bis zum Jahreswechsel auf die digitale Übermittlung umzustellen. Insofern lohnt eine Nachfrage bei der zuständigen Kasse und/oder den ärztlichen Praxen. Ab dem 01.01.2022 ist die digitale Übermittlung von ärztlichen Praxen an Krankenkassen dann verpflichtend. Ihr müsst euch also spätestens dann nicht mehr darum kümmern.

Die Nachweispflicht gegenüber dem Arbeitgeber in Form einer (analogen) Arbeits-unfähigkeitsbescheinigung bleibt aber vorerst bestehen, da Arbeitgeber erst ab dem 01.07.2022 in das elektronische Verfahren der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) einbezogen werden.

Exkurs I: Telefonische Krankschreibung

Am 16.9.2021 hat der gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken beschlossen, die Corona-Sonderregeln u.a. für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten um weitere drei Monate bis zum 31.12.2021 zu verlängern.

Wer an leichten Atemwegserkrankungen leidet, kann telefonisch für bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Zudem können ärztliche Praxen weiterhin telefonisch eine Folgebescheinigung der Arbeitsun-fähigkeit für weitere sieben Kalendertage ausstellen.


SDA steht für Speed Dating Arbeitsrecht. Unter dieser Rubrik veröffentlichen wir Kurzinfos zu arbeitsrechtlichen, arbeits-organisatorischen und anderen Fragen, die sich aus unserer Beratung von Kolleg*innen in den Sprechstunden und zu anderen Anlässen ergeben haben.

 


 

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