Abteilungsversammlung Assistent*innen

3. Betriebsversammlung 2021
als Abteilungsversammlungen
für Assistent*innen

+ Dienstag, 05.10. 12:00-15:00 Uhr +
+ Mittwoch, 06.10. 13:00-16:00 Uhr +

://about blank – Markgrafendamm 24c, 10245 Berlin (S-Ostkreuz)

 

Anstatt einer gemeinsamen Betriebsversammlung möchten wir diesmal die verschiedenen Beschäftigtengruppen (Assistent*innen und Organisationsmitarbeiter*innen) zu getrennten Abteilungsversammlungen einladen. Dies soll die Gelegenheit bieten, uns über die jeweils spezifischen Anliegen, Probleme und Wünsche genauer auszutauschen.


Im Mittelpunkt soll besonders der Einstieg bei ambulante dienste e.V. stehen:
+ Wie kommt man in den Betrieb rein?
+ Und wie bleibt man drin?
+ Wie war das früher, wie ist das heute?
+ Wie gut ist die Begleitung?
+ Wie kommt man in Teams?
+ Und wie auf seine Stunden?
+ Welche Wünsche und Vorschläge gibt es,
mit denen der Arbeitsbeginn verbessert werden könnte?


Neben dem Thema Wie kommt man bei ad rein? stellt eine weitere Folge Kleine Schule Arbeitsrecht die Frage: Wie kommt man bei ad wieder raus? Es geht also um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sei es durch Kündigung, Aufhebungsvertrag, Befristung oder auflösende Bedingung.

Neben dem Ein- und Ausstieg gibt es natürlich noch all das, was dazwischen liegt: die Mühen der Ebene, des Alltagsgeschäfts und der Iteration.

So stehen schon bald wieder Wahlen zu einem neuen Betriebsrat an. Die Tarifkommission berichtet von den geplanten Aktionen zum Auftakt der Tarif-verhandlungen im öffentlichen Dienst und den ersten Sondierungsgesprächen mit der Geschäftsführung. Wir berichten vom Stand der geplanten Zentralisierung der Geschäftsstelle und der Einsatzbüros.

Und es wird Raum geben, um z.B. etwaige neue Entwicklungen und Maßnahmen bezüglich der Pandemie zu erörtern oder Fragen zur quantitativen Erhebung des Vorkommens sexualisierter Gewalt gegenüber Arbeitnehmer*innen im Betrieb zu stellen.


Aufgrund der Eigenart der Beschäftigungsverhältnisse laden wir gemäß § 42 (1) Betriebsverfassungsgesetz zu zwei Teilversammlungen ein. Damit sollte es jedem*r möglich sein, einen der beiden Termine wahrzunehmen. Die Geschäftsführung ist zu beiden Terminen zu laden. Die Zeit der Teilnahme an den Betriebsversammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten gilt nach § 44 (1) Betriebsverfassungsgesetz als Arbeitszeit.

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2 Antworten zu Abteilungsversammlung Assistent*innen

  1. Homann-Eikenberg, Jörg sagt:

    Hey Kollegen,
    ich versuche online an der ‚Betriebsversammlung-Assitentinnen‘ mich einzuwählen. Nach war mir kein Erfolg beschieden, viele Grüße Jörg Homann Eikenberg

    • chami sagt:

      Hallo Jörg, upps, da muss es ein Missverständnis gegeben haben, heute war Präsenz-Versammlung (ebenso wie morgen) im ://about blank. Vielleicht kannst du ja morgen. Betriebsversammlungen als Videokonferenzen wird es vermutlich im Dezember wieder geben. Liebe Grüße Micha

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