++ Rundbrief 118 ++: Corona-Pandemie & Haustarifvertrag

Liebe Kolleg*innen,

einige aktuellen Informationen vor allem zu den Themen Corona-Pandemie und der Umsetzung des Haustarifvertrages. Solltet ihr dazu Fragen haben, dann meldet euch einfach bei uns.

1. Corona-Pandemie

1.1 Mehraufwand Assistent*innen

Wir hatten mit Schreiben vom 09.06.2020 die Leitung darauf hingewiesen, dass die Corona-Pandemie zu deutlichem Mehraufwand für die Assistent*innen führt. Grund sind insbesondere unbezahlte Zeiten für die Pflege und Instandhaltung von Schutzkleidung (insbesondere der MNB) und die aufgrund des Wegfalls von AT in der Freizeit organisierte Dienst- und Schichtplanung.

Wir hatten deshalb gefordert, den Assistent*innen pauschal 3 Stunden/Monat als Mehraufwendung zu erstatten. Dies rückwirkend ab April 2020 und solange regelmäßige AT nicht stattfinden können.

Die Leitung hat nun ihr Einverständnis erklärt, für April und Mai jeweils 3 Stunden für ausgefallene AT zu erstatten.

1.2 HomeOffice-Zulage für MA in der Organisation

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie bietet der Betrieb derzeit HomeOffice Arbeitsplätze für Mitarbeiter*innen in der Organisation an. Die damit einhergehenden Arbeitsbedingungen führen für die betroffenen Beschäftigten zu Mehraufwendungen. Wir hatten entsprechend eine monatliche HomeOffice-Zulage gefordert. Die Leitung hat nun erklärt, die zusätzlich entstehenden Kosten mit 10 Euro pro Monat zu vergüten.

1.3 Notfallteam Covid 19

Wie bereits berichtet, wurde im Betrieb ein Notfallteam aus Assistent*innen installiert, das auf Grundlage des betrieblichen Pandemieplans bei Auftreten eines Covid 19-Falls oder –Verdachts zum Einsatz kommen soll.

Wir haben nun einen Entwurf einer entsprechenden Betriebsvereinbarung erstellt, den wir mit der Leitung verhandeln wollen. Inhalt der Vereinbarung sind u.a. die Zusammen-stellung des Notfallteams, die Vergütungsansprüche und arbeitsorganisatorische Maßnahmen (Beratungs- und Schulungsansprüche, Einarbeitung und Arbeitsvermittlung etc.).

1.4 Corona-Prämie

Die staatliche Corona-Prämie erhalten Beschäftigte in zugelassenen Pflegeeinrichtungen. Da ambulante dienste e.V. einen entsprechenden Versorgungsvertrag hat, haben auch wir einen solchen Anspruch. Die Leitung hat nun einen entsprechenden Antrag gestellt und wird euch in Kürze über die konkreten Ansprüche und die Umsetzung unterrichten.

1.5 Infektionsschutz: MNB , MNS und FFP-2 Masken

Wir möchten euch nochmals darauf hinweisen, dass der Betrieb nun Mund-Nasen-Schutze (MNS) vorhält und die Einsätze inzwischen eigentlich damit bestückt sein müssten. Zum Umgang mit medizinischem MNS habt ihr ja aktualisierte Informationen der Pflege-dienstleitung erhalten. Assistent*innen, die einer Risikogruppe für schwere Krankheits-verläufe angehören, können nun auch FFP-2 Masken bei der Büroorganisation Pflege beantragen.

2. Umsetzung Haustarifvertrag (HTV)

In unserem Newsletter 117 hatten wir geschrieben, dass uns einige Fehler und Unstimmig-keiten in den Lohnabrechnungen der Assistent*innen bereits aufgefallen sind. Dies betraf u.a. die Nachzahlung für Juli bis Dezember 2019, den Urlaubsanspruch, die Vergütung an Feiertagen, die Wechselschicht- und Organisationszulage sowie die Überstunden-vergütung.

2.1 Ausweis der aktualisierten Urlaubstage

Mit der Abrechnung der Brutto/Nettobezüge für Mai 2020 ist nun der Ausweis der aktualisierten Urlaubstage erfolgt (auf der Abrechnung unter <Url.Ansp.> rechts oben). Wie die Leitung u.a. in ihrem Schreiben vom 10.06.2020 mitgeteilt hat, sei es nicht möglich, den Ausweis nach Erholungsurlaub und Zusatzurlaub für Wechselschichttätigkeit zu differenzieren.

An Urlaubstagen für Assistent*innen dazu gekommen sein müssten:

  • Erholungsurlaub 2020 4 Tage (AS EF 6 2 Tage)
  • Erholungsurlaub 2019 2 Tage (AS EF 6 1 Tag)
  • Zusatzurlaub Wechselschicht 2020: 6 Tage
  • Zusatzurlaub Wechselschicht 2019: 3 Tage

2.2 Nachweis Nachberechnung 2019

Mit Schreiben vom 10.06.2020 hat die Leitung alle Lohnarten und Positionen gelistet, die bei der Nachzahlung für den Zeitraum 01.07.-31.12.2019 berücksichtigt wurden. Leider ist auf dieser Grundlage immer noch nicht überprüfbar, ob die konkrete Nachberechnung korrekt erfolgte. Dafür bräuchte es einen differenzierten individuellen Ausweis der Bestandteile der Nachzahlung, auf die der Betriebsrat weiterhin besteht. Die Leitung hat bereits angekündigt, die Ausschlussfristen bis zum 31.12.2020 zu verlängern (Ausschluss-fristen sind der Zeitraum, in dem Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden müssen, damit sie nicht verfallen).

Den Haustarifvertrag, Überleitungstarifvertrag sowie weitere Informationen zum Thema findet ihr in unserem entsprechenden Dossier.

3.  BV Anerkennung einschlägige Berufserfahrung

Wir haben mit der Geschäftsführung eine Betriebsvereinbarung zur Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung für die Stufenzuordnung zur Entgelttabelle abgeschlossen. Diese Vereinbarung erfolgt in Ergänzung zu § 15 Abs. 2 des Haustarifvertrages und mit dem Ziel, einen einheitlichen und definierten Handlungsrahmen in der Frage der Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung sicher zu stellen. Verbessert wurde auch der Erhalt der erreichten Erfahrungsstufe bei Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses.

Teil dieser Vereinbarung ist zudem eine Anlage, in der bestimmt wird, welche Tätigkeiten und/oder Funktionen als einschlägige Beruferfahrung für die Arbeit in der Assistenz Anerkennung finden sollen.

4. Erste Betriebsversammlung – Videokonferenz 2020

Abschließend möchten wir nochmals auf die kommende Betriebsversammlung hinweisen, die in drei Teilversammlungen mit Anmeldung stattfinden wird:

  • Montag, 27.07. 11:00-13:00 Uhr + 1 h Videosprechstunde +
  • Montag, 27.07. 16:00-18:00 Uhr + 1 h Videosprechstunde +
  • Dienstag, 28.07. 11:00-13:00 Uhr + 1 h Videosprechstunde +

Da die benutzte Software bis heute offen ist, wir die Beteiligung aus praktischen Gründen möglichst gleichmäßig verteilen wollen und wir aus Datenschutzgründen den Link zum Konferenzraum nur auf Anmeldung hin zuschicken können, müssen wir auf einer Anmeldung bestehen.

Anmeldung für die Videokonferenz bis 13.07.2020: mit Klarnamen, Telefonnummer und e-mail Adresse per e-mail unter: betriebsrat.ambulante_dienste@web.de

Euer Betriebsrat

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