Gefährdung am Arbeitsplatz „Persönliche Assistenz“

Beitrag auf der III. Betriebs-versammlung 2019 aus Anlass der Gründung einer Arbeitsgruppe

Am Arbeitsplatz „Persönliche Assistenz“ gibt es unterschiedliche Gefährdungen. Auf einige – etwa um Haushaltsunfälle, Rücken-probleme und Krankheitsübertragungen zu vermeiden – werden wir mehr oder weniger gut vorbereitet.

Eine Gefährdung wurde bisher bei ambulante dienste e.V. unzureichend beachtet: die Gefährdung durch Grenzüberschreitungen in Form von Gewalt, speziell durch sexuell belästigendes Verhalten. Diese Gefährdung ist generell als „hoch“ einzuschätzen, da Persönliche Assistenz überwiegend in Alleinarbeit stattfindet.

Selbstverständlich bezieht sich diese Gefährdung auch auf alle anderen Arbeitsbereiche des Betriebs und in der Persönlichen Assistenz ebenso auf die Assistenznehmer*innen. Als Betriebsrat stehen für uns hier aber die Arbeitnehmer*innen im Fokus.

Es muss bei ambulante dienste e.V. eine Dunkelziffer von Vorfällen angenommen werden, da zwar anonym manche Begebenheit zum Betriebsrat durchdringt, aber nicht bei der innerbetrieblichen Beschwerdestelle nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz oder beim Betriebsrat offiziell gemeldet wird. Es fehlt im Betrieb ein Gesamtkonzept zur Prävention von Gewalt am Arbeitsplatz und somit bleiben Defizite in der Gewährleistung der Sicherheit der Beschäftigten.

In einer Studie der für uns zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gaben knapp 80% der 2000 befragten Beschäftigten aus Altenpflege, Krankenhäusern und Behinder-tenhilfe an, dass sie in den letzten zwölf Monaten am Arbeitsplatz Gewalt erlebt haben. Meist in der Form von verbaler, oft aber auch als körperliche Gewalt.

Fast zwei Drittel der Beschäftigten fühlten sich von ihrer Einrichtung – d.h. von ihrem Arbeitgeber – auf solche Übergriffe nicht gut vorbereitet.

Um vorhandene Defizite aufzuarbeiten und präventiv gut aufgestellt zu sein, hat der Betriebsrat bei der Geschäftsführung nachgefragt und Handlungsbedarf deutlich gemacht. Die Geschäftsführung hat den Handlungsbedarf anerkannt. Zur Zeit wird eine Arbeits-gruppe gebildet, die mit Hilfe fachkundiger externer Beratung erarbeiten soll, wie Gefährdungen am besten erfasst werden können. Ziel ist es, daraus geeignete präventive Schutz-und gegebenenfalls Nachsorgemaßnahmen abzuleiten.

Ein rechtliches Mittel des Betriebsrats, um bei der Geschäftsführung Maßnahmen einzu-fordern, ist die Gefährdungsbeurteilung. Dabei ist offensichtlich, dass Gefährdungen durch Übergriffe und Belastungen in diesem Zusammenhang nicht im Rahmen eines Assistent*innentreffens abgefragt werden können, wie es z.B. bei der Erfassung der physischen und psychischen Belastungen geschieht.

Die Arbeitsgruppe soll Instrumente erarbeiten, potentielle Gefahren für Beschäftigte möglichst gut zu erkennen und optimal abzufragen. Es müssen dann die geeigneten Schutzmaßnahmen abgeleitet und deren Wirksamkeit regelmäßig überprüft werden. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Alleinarbeit und der Gruppe der Neubeschäftigten.

Wichtig ist eine hohe Qualität in der Umsetzung, damit die Schutzmaßnahmen auch greifen. Es muss Maßnahmen zur Prävention geben, aber auch solche zur Schaffung eines Bewusstseins für Übergriffe. Vorfälle müssen als solche erkannt und nicht unter den Teppich gekehrt werden. Betroffene dürfen nicht alleine gelassen werden.

Ein Übergriff gilt als Arbeitsunfall und muss von daher auch der Berufsgenossenschaft gemeldet werden, damit die Betroffenen die Möglichkeit haben, Hilfsangebote der BGW in Anspruch zu nehmen. Gerade psychische Belastungen machen sich oft erst zeitverzögert bemerkbar. Es kann nach einem Vorfall auch nicht einfach zur Tagesordnung zurück-gekehrt werden, sondern es muss geprüft werden, welche Veränderungen notwendig sind und welche Unterstützung gegeben werden kann.

Die Arbeitsgruppe ist in der Gründungsphase, die entsprechenden Instrumente gibt es noch nicht. Der Betriebsrat kann zwar die Gefährdungsbeurteilung verlangen; daraus resultierende Maßnahmen anweisen kann aber nur die Geschäftsführung. Zur Umsetzung beitragen können die Sicherheitsbeauftragten, der Betriebsrat und die Beschwerdestelle nach Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Aber auch ihr als Beschäftigte könnt dazu beitragen, indem ihr Vorfälle bei der Beschwerdestelle AGG oder bei uns meldet.

Es ist wichtig, dass ihr euren Kolleg*innen und euch selbst Mut macht, sich bei Anlass auch bei uns zu melden. Um handeln zu können, brauchen wir konkrete Daten zu einem Vorfall. Diese werden selbstver-ständlich vertraulich behandelt und im weiteren Verlauf nur in Rücksprache mit euch bearbeitet.

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2 Antworten zu Gefährdung am Arbeitsplatz „Persönliche Assistenz“

  1. Kira N. sagt:

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Persönliche Assistenz. Gut zu wissen, dass Übergriffe und ähnliches als Arbeitsunfall zu behandeln und zu melden sind. Mir war bisher gar nicht bewusst, dass diese Gefahr bestehen könnte – ich lege viel Wert auf ein gutes Verhältnis untereinander.

    • chami sagt:

      Hallo Kira,
      danke für deinen Kommentar. Die im Beitrag angesprochene Arbeitsgruppe ist ja nun schon länger am arbeiten und hat inzwischen einen Fragebogen zum Thema erstellt, der in Kürze auch den Beschäftigten zugänglich gemacht werden soll. Über Ergebnisse der Befragung etc. werden wir dann hier auf der Seite sicher berichten.
      Zum Thema „Arbeitsunfall“: es mag sein, dass sich das in Österreich rechtlich anders darstellt, hier nochmals der Beitrag der für unsere Branche zuständigen Berufsgenossenschaft: https://www.bgw-online.de/DE/Medien-Service/Kundenmagazin/Artikel%20alte%20Ausgaben/Auch-ein-Gewaltereignis-ist-ein-Arbeitsunfall.html
      Dort u.a.: „Kommt es am Arbeitsplatz oder auf dem Hin- und Rückweg zu einem gewalttätigen Übergriff, handelt es sich dabei um einen Arbeitsunfall. Betroffene und Betriebe können auf die Unterstützung der BGW zählen. Ein tätlicher Angriff im Nachtdienst, Schläge durch eine pflegebedürftige Person, ein Raubüberfall im Parkhaus – Situationen wie diese gibt es immer wieder. Unternehmen sind gefordert, solche Risiken für ihre Beschäftigten mithilfe der Gefährdungsbeurteilung zu erkennen und zu minimieren. Sollte dennoch etwas passieren, greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – egal ob der Übergriff durch betreute Personen, Kundinnen und Kunden, andere Beschäftigte oder „von außen“ erfolgte.“
      Liebe Grüße
      Chami

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