Von Räten und Betriebsverfassungen….

Einladung zur ersten Betriebsversammlung 2019

in Teilversammlungen

+ Mittwoch, 20.02. 15:00-18:00 Uhr

+ Donnerstag, 21.02. 11:00-14:00 Uhr

Achtung anderer Ort:

>>> im AQUARIUM am Kottbusser Tor / Skalitzerstr. 6, 10999 Berlin

Aufgrund der Eigenart der Beschäftigungsverhältnisse bei ambulante dienste e.V. laden wir gemäß § 42 (1) Betriebsverfassungsgesetz zu zwei Teilversammlungen ein. Damit sollte es jedem*r möglich sein, einen der beiden Termine wahrzunehmen. Die Zeit der Teilnahme an den Betriebsversammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten gilt nach § 44 (1) Betriebsverfassungsgesetz als Arbeitszeit.

Liebe Kolleg*innen,

In diesen Wochen jährt sich zum hundertsten Mal die Entmachtung und blutige Niederschlagung der Rätebewegung in Berlin, Bremen, München und vielen anderen Städten, die nach dem 1. Weltkrieg grundlegende gesellschaftlich-emanzipatorische Veränderungen umzusetzen suchte.

Trotz dieser Niederlage der sich selbst organisierenden Arbeiter und Soldaten fand der Rätegedanke einen Nachhall in der kurz darauf verabschiedeten Weimarer Verfassung, die zum ersten mal Betriebsräte in allen Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten vorschrieb.

Da keine Mitbestimmung in den wesentlichen wirtschaftlichen Fragen vorgesehen war demonstrierten 100.000 Arbeiter*innen im Januar 1920 vor dem Reichstagsgebäude gegen das Betriebsrätegesetz; die Polizei schießt in die Menge. 42 Tote, viele Verletzte und ein von dem sozialdemokratischen Reichspräsidenten Ebert verhängter Ausnahmezustand waren das Ergebnis.

Aber keine Angst: statt über die vertrackte Geschichte der November-revolution und ihrer Folgen zu sinnieren, springen wir gänzlich unvermittelt zu den allerkleinsten Mühen der herunter institutio-nalisierten Ebene hundert Lichtjahre später >>>>>>>>

Auf der kommenden Betriebsversammlung werden wir Euch einen Überblick zu einigen neu abgeschlossenen Protokollnotizen und zum Stand von verschiedenen Betriebsvereinbarungen geben, die wir gerade mit der Leitung verhandeln. Konkret geht es dabei u.a. um Ausnahmeregelungen bei der Nachweispflicht von Arbeitsunfähigkeit bei (chronischer) Erkrankung, um eine ergänzende Vereinbarung zur Anerkennung von Berufserfahrung und um die Verhandlung einer Home-Office Pauschale.

Darüber hinaus werden wir Euch einige relevante Neuerungen im Eltern- und Pflegezeitgesetz erläutern.

Nur Mut: Im zweiten Teil der Betriebsversammlung wird die Tarifkom-mission u.a. von ihrer ersten Verhandlungsrunde mit der Leitung berichten. Anregungen und Unterstützung sind willkommen!

Außerdem ist für den Termin am 20.02. der Berliner Staatssekretär für Integration, Arbeit und Soziales Fischer (Die Linke) eingeladen. Er wird u.a. zur Bereitschaft des rot-rot-grünen Senats Stellung nehmen, Tariflücken im öffentlichen Dienst zu schließen.

Kommt also zahlreich!  Heraus zur …. ersten Betriebsversammlung 2019 ….. !

Euer Betriebsrat

Betriebsrat c/o ambulante dienste e.V. 

Wilhelm-Kabus-Str. 21-35, 10829 Berlin

<<< Tel. 030/69597578 >< Fax. 030/85993606 >>>

Mail: betriebsrat.ambulante_dienste@web.de

 

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