Gutachten: Gesetzliche Personalbemessung in der Altenpflege

Gute Versorgungsqualität in der Altenpflege braucht ausreichend viel qualifiziertes Pflegepersonal

„Ein im Auftrag der Vereinten Dienstleistungs-gewerkschaft (ver.di) erstelltes Gutachten der Professoren Stefan Greß und Klaus Stegmüller von der Hochschule Fulda belegt die deutliche Diskrepanz zwischen Pflegebedarf und Personal-ausstattung. (…) Eine gute Versorgungsqualität in der stationären Altenpflege sei nur mit qualifiziertem Pflegefachpersonal möglich.“ Aus: ver.di-Pressemitteilung vom 24.02.2016


Aus dem Gutachten:

Die Anforderungen an die stationäre Pflege in Pflegeheimen haben sich in der jüngeren Vergangenheit massiv verschärft. Das gilt nicht nur für den rein quantitativen Anstieg der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen. Außerdem ist der Anteil der Pflegebedürftigen mit eingeschränkter Alltagskompetenz in Pflegeheimen gestiegen, die Verweildauern sind gesunken, zudem steigt die Bedeutung von Behandlungspflege genauso an wie Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt.

Die Zahl der Pflegebedürftigen mit stationärem Versorgungbedarf wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten noch weiter deutlich zunehmen. Kurz- bis mittelfristig wird die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs die Anforderungen insbesondere im Hinblick auf die Versorgung von Pflegebedürftigen mit kognitiven Einschränkungen deutlich erhöhen.

In der Vergangenheit konnte ein bescheidener Personalaufwuchs den gestiegenen Pflegebedarf nur teilweise kompensieren. Die verschlechterten Betreuungsrelationen und die moderat gesunkene Fachkraftquote weisen auf steigende Belastungen für die Beschäftigten und Gefahren für die Pflegequalität in Pflegeheimen hin. Ausdruck dieser Belastungen sind eine hohe Fluktuationsrate – die in Deutschland auch auf Grund einer ausgeprägten hierarchischen Organisation der Pflege vergleichsweise hoch ist – sowie eine hohe Prävalenz psychischer Erkrankungen von Beschäftigten in Pflegeheimen.

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