Schaumbad für Alle!

Ergänzende Vereinbarung zu § 8  Jubiläumszuwendungen der Betriebsvereinbarung Entgeltsystematik

In § 8 der Betriebsvereinbarung Entgeltsystematik wurde seinerzeit in Übernahme bereits existierender betrieblicher Regelungen festgelegt, dass alle Beschäftigten folgende Jubiläumszuwendungen erhalten:

20 Jähriges Betriebsjubiläum

  • Sonderzulage in Höhe von: 260,- Euro
  • Sonderurlaub im Jubiläumsjahr von 3 Urlaubstagen

25 Jährigen Betriebsjubiläum

  • Sonderzulage in Höhe von: 150,- Euro

30 Jähriges Betriebsjubiläum

  • Sonderzulage in Höhe von: 260,- Euro
  • Sonderurlaub im Jubiläumsjahr von 3 Urlaubstagen

Ergänzt wurde diese Vereinbarung nun um folgendes:

Beschäftigte erhalten – erstmalig ab dem 01.01.2015 – als Anerkennung zum 10-jährigen Betriebsjubiläum einen Warengutschein in Höhe von 20,- €.

Anhang BV Entgelt_Jubiläum_02

Schaumbäder dienen der Hautreinigung und der Erfrischung. Schaum, Geruch und Farbe des Bades dienen dem Wohlbefinden, der Entspannung und Erfrischung. Schaumbäder sind meist flüssig und enthalten hauptsächlich waschaktive Tenside. Der Schaum dient im Wesentlichen dem Badegefühl und der Hautentfettung, der Pflegeffekt ist im Vergleich zu Ölbädern, Wirkstoffbädern geringer.

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