Alle vier Jahre ist es wieder so weit…

WAHLVORSTAND INFO_01

Alle vier Jahre ist in Betrieben, in denen schon ein Betriebsrat besteht, zwischen dem 01.03. und dem 31.05. eine reguläre Neuwahl durchzuführen. Zum Zweck der Neuwahl hat der amtierende Betriebsrat gemäß § 16 Abs. 1 Betriebsverfassungs-gesetz einen Wahlvorstand zu bestellen. Dies ist inzwischen geschehen: der Betriebsrat hat auf seiner Sitzung am 12.12.2013 beschlossen, dass der Wahlvorstand aus fünf Mitgliedern besteht und entsprechend fünf Beschäftigte als Wahlvorstand bestellt.

Gemäß § 18 Abs.1 Betriebsverfassungsgesetz hat der Wahlvorstand nun die Wahl eines Betriebsrats unverzüglich einzuleiten und durchzuführen. Er hat sich deshalb am Donnerstag, den 16.01.2014 zu seiner konstituierenden Sitzung getroffen und u.a. bei der Geschäftsführung eine Beschäftigtenliste angefordert, um eine Wählerliste entsprechend § 2 Abs.1 Wahlordnung (WO) aufstellen zu können. Die nächste Sitzung des Wahlvorstands ist am Dienstag, den 04.02.2014. Wir halten Euch auf dem Laufenden.

Wahlvorstand c/o Betriebsrat
c/o ambulante dienste e.V.
Gneisenaustr. 2a 10861 Berlin
Tel. 030/69597518
E-Mail: wahlvorstand@betriebsrat-ad.de

 

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