Phase-Shifter

Erhöhung der Entgeltgruppen 2-8 zum 01.01.2013

Im Sommer 2011 wurde mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales eine Erhöhung der Vergütungssätze für den LK 32 erfolgreich verhandelt. Die Senatsverwaltung für Finanzen hatte dieser Erhöhung aber nur in zwei Stufen zugestimmt: in einer ersten Stufe 21,83 Euro/Stunde ab dem 01.10.2011 bis zum 31.12.2013, die mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales verhandelten 23,21 Euro/Stunde in einer zweiten Stufe ab dem 01.01.2014 (siehe auch: Die erste Hürde ist genommen)

In der Folge wurde zwischen Leitung und Betriebsrat die Erhöhung der Entgelte in Form eines neues Entgeltsystems ebenfalls in zwei analogen Stufen vereinbart: die erste Stufe für den Zeitraum vom 01.10.2011 bis zum 31.12.2013 , die zweite Stufe ab dem 01.01.2014 (siehe auch: Höhere Löhne)

Ein zentrales Anliegen des Betriebsrats in den Verhandlungen war, den Urlaubsanspruch der Assistent_innen sukzessive an denjenigen der Organisationsmitarbeiter_innen anzugleichen. Aufgrund des engen Zeitrahmens der Verhandlungen war es aber nicht möglich, diesen Punkt im Oktober 2011 abschließend zu verhandeln und zu vereinbaren. Deshalb wurde in die Betriebsvereinbarung Entgeltsystematik als § 9 Erholungsurlaub folgendes aufgenommen:

Assistenten, die ab 01.07.2007 in ein Beschäftigungsverhältnis mit ambulante dienste e.V. eingetreten sind sowie alle neu eingestellten Assistentinnen erhalten ab dem Kalenderjahr 2012 einen Urlaubstag zusätzlich und haben Anspruch auf 25 Urlaubstage. Ab 01.01.2014 erhalten alle AssistentInnen einen Urlaubstag zusätzlich.

Eine Vereinbarung zum Erholungsurlaub wird gesondert bis zum 31.12.2011 zwischen den Parteien geschlossen.

(1) Grundsätzliche Zielsetzung ist eine Angleichung des Anspruchs auf Erholungsurlaub von AssistentInnen und OrganisationsmitarbeiterInnen.

(2) Prospektiv wird eine Orientierung des Urlaubsanspruchs am TVL Berlin angestrebt.

Um der Ungleichbehandlung der Assistent_innen und Organisationsmitarbeiter_innen beim Anspruch auf Erholungsurlaub unmittelbar Rechnung zu tragen, wurde weiter vereinbart, dass die Assistent_innen – in der Logik der Entgeltsystematik – eine geringfügig höhere prozentuale Anhebung der Entgelte erhalten. Dieser „symbolische Vorsprung“ hat sich nun aufgebraucht: die Löhne der Organisationsmitarbeiter_innen sind zum Beginn dieses Jahres angeglichen worden (siehe auch: Entgelttabelle_BV_Okt_2011).

Da trifft sich ganz gut, dass nächste Woche die Verhandlungen einer ergänzenden Vereinbarung zum Anspruch auf Erholungsurlaub beginnen. Wir halten euch auf dem laufenden.

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