Legale Hilfe im Pflegefall

Die Union will die hunderttausendfach in Familien praktizierte Beschäftigung von ausländischen Pflegekräften aus der Illegalität holen. Im Entwurf der Unions-Bundestagsfraktion für ein Konzept der Pflegereform, das der Frankfurter Rundschau vorliegt, heißt es, die illegale Beschäftigung sei eine unhaltbare Situation sowohl für die Familien als auch für die betroffenen Betreuungskräfte.

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Die ab Mai geltende generelle Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für viele mittel- und osteuropäische EU-Staaten sei allerdings nur ein Baustein, um den betroffenen Familien zu helfen. Er werde aber nicht für alle Fälle ausreichend sein.

Konkret schlägt die Union daher vor, dem österreichischen Beispiel zu folgen. Den Angaben zufolge ist dort die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger durch Personal aus Nicht-EU-Staaten legal, wenn die Familien eine Entlohnung zwischen 800 und 1000 Euro sicherstellen sowie ein eigenes Zimmer und freie Kost anbieten. Die Pflegekasse übernimmt dann die Sozialversicherung für die Betreuungskräfte. „Diese Regelung ist deutlich günstiger als die Inanspruchnahme eines qualifizierten Pflegedienstes oder ein Heimplatz und stärkt das Prinzip ambulant vor stationär“, heißt es in dem Papier, das Grundlage für die Verhandlungen mit dem Koalitionspartner FDP sein soll.

Die Union fordert außerdem, die Zuordnung der Pflegebedürftigen zu den verschiedenen Pflegestufen zu reformieren. Die Gutachten kommen derzeit von einer Institution, die von den Pflegekassen selbst finanziert wird. Das schürt bei den Angehörigen nicht selten den Verdacht, den Pflegebedürftigen werde mit Rücksicht auf die Finanzen der Pflegekassen nur eine unzureichende Hilfe zugestanden Die Union schlägt daher ein neues, unabhängiges Institut für die Einstufung vor.

Von Timot Szent-Ivanyi / Copyright © 2010 Frankfurter Rundschau

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